Full text : Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft im Kriege

Frankreichs  Bank-  und  Finanzwirtschaft.

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sehe  Reichsbank"  mit  den  Worten  kennzeichnet  und  festhält,  die  wohl
auch  ohne  Einschränkung  auf  Frankreich  übertragen  werden  können;
„daß  während  einer  Kriegskrisis  von  solcher  Schwere  die  Bevölkerung ­
  das  in  ihrem  Besitz  befindliche  Gold  freiwillig  zur  Zentralnotenbank ­
  trägt  und  dagegen  Noten  fordert,  steht  in  der  Bank-  und  Münzgeschichte ­
  aller  Länder  und  Völker  ohne  Beispiel  da,  und  ist  ein  überzeugender ­
  Beweis  nicht  nur  für  den  unerschüttei  liehen  Kredit  der  Reichsbanknoten, ­
  sondern  auch  für  die  Stärke  der  im  Lande  vorhandenen
Reserven  an  Reichsgoldmünzen  und  für  die  wirtschaftliche  Einsicht
und  Opferfreudigkeit  unseres  Volkes“ 1 ).
Als  letzter  Posten  sind  die  Vorschüsse  an  den  Staat  und  die  Verbündeten ­
  anzuführen,  die  bereits  eine  kurze  Darlegung  erfahren  haben.
Sie  sind  es,  die  wohl  allen  anderen  Posten  des  Bankausweises  ein  so
verändertes  Aussehen  aufgeprägt  haben,  die  die  Notenbank  zwangen,
iiuer  Notenemission  keine  Grenzen  zu  setzen,  in  der  Kreditgewährung
recht  sorgfältig  vorzugehen,  die  gewaltige  Goldbewegung  in  Szene  zu
setzen  u.  a.  m.  Auf  ihre  Entwicklung  und  Zusammenhänge  wird  nochmals
unter  dem  Kapitel  „Staatsfinanzen“  eingegangen  werden,  unter  dem
auch  die  Leistungen  der  Notenbank  für  die  Kriegsfinanzierung  eingehender
als  bisher  darzulegen  sind.
Eine  systematische  Anordnung  der  einzelnen  Posten  im  Wochenausweise ­
  gibt  interessante  Aufschlüsse  über  die  bilanzmäßige  Beschaffenheit ­
  und  Güte  des  gesamten  Status  der  Notenbank.  Es
mögen  daher  die  wechselseitigen  Beziehungen  zwischen  Aktiv-  und
Passivseite  einer  analytischen  Betrachtung  unterzogen  und  die  Einwirkungen ­
  des  Krieges  auf  ihren  Liquiditätsgrad  hin  geprüft  werden.
Hierzu  sollen  vier  Bilanztage  herausgegriffen  werden,  die  nach  ihrer
seitlichen  Richtung  vielleicht  besonders  geeignet  sein  dürften:  24.  Juli
1914  —  29.  Juli  1915  —  30.  Dezember  1915  —3.  August  1916  (S.  48  u.  49).
Als  Grundlage,  auf  die  alle  anderen  aktiven  Postengruppen  bezogen
werden,  dienen  die  Verbindlichkeiten,  also  die  Passiva,  soweit  sie  die
Notenbank  zur  sofortigen  Realisierung  verpflichten.  Zu  ihnen  zählen
der  Notenumlauf  und  die  Guthaben  des  Staates  als  auch  der  Privaten,
die  daher  in  einen  Posten  zusammengezogen  werden  müssen.  Die  Giroguthaben ­
  sind  deshalb  in  den  Posten  „Gesamtverpflichtungen“  einzurechnen, ­
  da  sie  jederzeit  ganz  in  Noten  realisiert  Werden  können.  Die
Aufstellung  ergibt  für  diese  passiven  Bestandteile  in  der  Bilanz  vom
24.  Juli  1914  7  256,00  Mül.  Frcs.
29.  Juli  1915  15  193.00  ,.  ..
30.  Dezember  1915  .  .  15  597.°°  ..  ..
3.  August  1916  ...  18  433.0°  »  »
Diesen  Verbindlichkeiten  der  Notenbank  stehen  als  Deckung  die
Aktiva  gegenüber.  Sie  können  in  3  Liquiditätsschichten  eingeteilt  Werden.
Zur  ersten  Schicht  zählen  Gold  (hier  auch  das  „Gold  im  Auslande“),
S;lb  r  und  die  „Guthaben  im  Auslande“.  Der  letzte  Posten  setzt  sich
M  a.  a.  O.  1914,  S.  7.
            
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