Full text: Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft im Kriege

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Erwin Respondek, 
zum weitaus größten Teile aus den nach dem Auslande überwiesenen 
Goldbeträgen und Zinsgutschriften aus den im Auslande investierten 
Kapitalien zusammen. Er dient als Grundlage für die von der fran 
zösischen Regierung direkt aufgenommenen Kredite, ist allerdings 
nur dann ein liquides Aktivum, wenn die Auslandsschuld abgedeckt 
ist. Dennoch kann dieser Posten unter Beachtung dieser Einschränkung 
in die erste Schicht eingereiht werden. Das „Gold im Auslande“ möge 
unter Berücksichtigung der Ausführungen dennoch zu den Aktiven 
hinzugezählt sein. 
Diese erste Gruppe der Aktiven deckt die Gesamtverbindlichkeiten 
mit den in der Tabelle berechneten Prozentverhältnissen. 
In der zweiten Schicht sind die Wechsel- und Lombarddarlehen 
aufzuführen. Sie stellen unter dem Sammelbegriff „bankmäßige Anlage“ 
einen wesentlichen Liquiditätsfaktor dar. Sind gegen die kurzfristigen, 
an den Verfallstagen einzulösenden Wechsel und die Lombarddarlehen, 
deren Laufzeit gleichfalls relativ kurz befristet ist, keine Bedenken einzu 
wenden, so legen die vom Moratorium betroffenen Wechsel die Frage ihres 
wirklichen Wertes für eine Notenbank vor. Zweifellos steht fest, daß die 
Bank durch die Garantieübernahme des Staates für etwaige Ausfälle 
vor einem endgültigen Schaden bewahrt wird. Dann ist zu beachten, 
daß diese Wechsel das Akzept oder Indossament von Banken und erst 
klassigen Geschäftsleuten tragen, die im Notfälle die ersten, vielleicht 
fallierten, Schuldner ersetzen können. Eine Sicherheit für die Einhaltung 
ihrer wechselmäßigen Verpflichtungen hat die Notenbank zum Teil 
ihnen gegenüber zur Not in den Guthaben, deren sie sich bedienen kann, 
bis die Wechselverpflichteten die Wechsel einlösen. Zweifelhaft kann 
es nur bleiben, ob die dem gesetzlichen Moratorium unterworfenen Wechsel 
als ein leicht realisierbares Aktivum zu betrachten sind. Ihr innerer Wert 
ist nicht schlecht, aber sie sind nicht zu realisieren, da der Verpflichtete 
bei ihrer Präsentation die Einlösung unter Berufung auf die gesetzliche 
Zahlungsstundung verweigern kann, und die Notenbank also nur auf den 
guten Willen und freiwillige Bereitschaft angewiesen wäre. Aus diesen 
Gründen müssen sie in die Liquiditätsberechnung nur mit Vorsicht 
hineinbezogen werden, sollen aber berücksichtigt sein, da es sich bei 
den Berechnungen nur um eine Veranschaulichung handelt. 
Vorschüsse an den Staat und die Verbündeten bilden die dritte 
Liquiditätsschicht. Das Vertrauen zu diesem Posten entbehrt keineswegs 
jeder realen Grundlage. Die Frage: „Wer deckt den Staat", ist leicht 
zu beantworten. Ihn deckt das ganze Land, das gesamte Nationalver 
mögen und die Arbeitskraft seiner Untertanen, mit ihm ist Bestehen 
und Vergehen aller Güter und Werte verbunden. Die Vorschüsse an die 
Verbündeten und befreundeten Nationen gehen für Rechnung des fran 
zösischen Staates. Ein Ausfall geht hier nicht zu Lasten der Notenbank, 
wird vielmehr von der Regierung getragen. 
Das in Prozenten ausgedrückte Deckungsverhältnis der drei Gruppen 
zu den gesamten Verbindlichkeiten zeigt als charakteristisches Merk
	        
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