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Erwin Respondek,
zum weitaus größten Teile aus den nach dem Auslande überwiesenen
Goldbeträgen und Zinsgutschriften aus den im Auslande investierten
Kapitalien zusammen. Er dient als Grundlage für die von der fran
zösischen Regierung direkt aufgenommenen Kredite, ist allerdings
nur dann ein liquides Aktivum, wenn die Auslandsschuld abgedeckt
ist. Dennoch kann dieser Posten unter Beachtung dieser Einschränkung
in die erste Schicht eingereiht werden. Das „Gold im Auslande“ möge
unter Berücksichtigung der Ausführungen dennoch zu den Aktiven
hinzugezählt sein.
Diese erste Gruppe der Aktiven deckt die Gesamtverbindlichkeiten
mit den in der Tabelle berechneten Prozentverhältnissen.
In der zweiten Schicht sind die Wechsel- und Lombarddarlehen
aufzuführen. Sie stellen unter dem Sammelbegriff „bankmäßige Anlage“
einen wesentlichen Liquiditätsfaktor dar. Sind gegen die kurzfristigen,
an den Verfallstagen einzulösenden Wechsel und die Lombarddarlehen,
deren Laufzeit gleichfalls relativ kurz befristet ist, keine Bedenken einzu
wenden, so legen die vom Moratorium betroffenen Wechsel die Frage ihres
wirklichen Wertes für eine Notenbank vor. Zweifellos steht fest, daß die
Bank durch die Garantieübernahme des Staates für etwaige Ausfälle
vor einem endgültigen Schaden bewahrt wird. Dann ist zu beachten,
daß diese Wechsel das Akzept oder Indossament von Banken und erst
klassigen Geschäftsleuten tragen, die im Notfälle die ersten, vielleicht
fallierten, Schuldner ersetzen können. Eine Sicherheit für die Einhaltung
ihrer wechselmäßigen Verpflichtungen hat die Notenbank zum Teil
ihnen gegenüber zur Not in den Guthaben, deren sie sich bedienen kann,
bis die Wechselverpflichteten die Wechsel einlösen. Zweifelhaft kann
es nur bleiben, ob die dem gesetzlichen Moratorium unterworfenen Wechsel
als ein leicht realisierbares Aktivum zu betrachten sind. Ihr innerer Wert
ist nicht schlecht, aber sie sind nicht zu realisieren, da der Verpflichtete
bei ihrer Präsentation die Einlösung unter Berufung auf die gesetzliche
Zahlungsstundung verweigern kann, und die Notenbank also nur auf den
guten Willen und freiwillige Bereitschaft angewiesen wäre. Aus diesen
Gründen müssen sie in die Liquiditätsberechnung nur mit Vorsicht
hineinbezogen werden, sollen aber berücksichtigt sein, da es sich bei
den Berechnungen nur um eine Veranschaulichung handelt.
Vorschüsse an den Staat und die Verbündeten bilden die dritte
Liquiditätsschicht. Das Vertrauen zu diesem Posten entbehrt keineswegs
jeder realen Grundlage. Die Frage: „Wer deckt den Staat", ist leicht
zu beantworten. Ihn deckt das ganze Land, das gesamte Nationalver
mögen und die Arbeitskraft seiner Untertanen, mit ihm ist Bestehen
und Vergehen aller Güter und Werte verbunden. Die Vorschüsse an die
Verbündeten und befreundeten Nationen gehen für Rechnung des fran
zösischen Staates. Ein Ausfall geht hier nicht zu Lasten der Notenbank,
wird vielmehr von der Regierung getragen.
Das in Prozenten ausgedrückte Deckungsverhältnis der drei Gruppen
zu den gesamten Verbindlichkeiten zeigt als charakteristisches Merk