Full text : Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft im Kriege

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Erwin  Respondek,

zum  weitaus  größten  Teile  aus  den  nach  dem  Auslande  überwiesenen
Goldbeträgen  und  Zinsgutschriften  aus  den  im  Auslande  investierten
Kapitalien  zusammen.  Er  dient  als  Grundlage  für  die  von  der  französischen ­
  Regierung  direkt  aufgenommenen  Kredite,  ist  allerdings
nur  dann  ein  liquides  Aktivum,  wenn  die  Auslandsschuld  abgedeckt
ist.  Dennoch  kann  dieser  Posten  unter  Beachtung  dieser  Einschränkung
in  die  erste  Schicht  eingereiht  werden.  Das  „Gold  im  Auslande“  möge
unter  Berücksichtigung  der  Ausführungen  dennoch  zu  den  Aktiven
hinzugezählt  sein.
Diese  erste  Gruppe  der  Aktiven  deckt  die  Gesamtverbindlichkeiten
mit  den  in  der  Tabelle  berechneten  Prozentverhältnissen.
In  der  zweiten  Schicht  sind  die  Wechsel-  und  Lombarddarlehen
aufzuführen.  Sie  stellen  unter  dem  Sammelbegriff  „bankmäßige  Anlage“
einen  wesentlichen  Liquiditätsfaktor  dar.  Sind  gegen  die  kurzfristigen,
an  den  Verfallstagen  einzulösenden  Wechsel  und  die  Lombarddarlehen,
deren  Laufzeit  gleichfalls  relativ  kurz  befristet  ist,  keine  Bedenken  einzuwenden, ­
  so  legen  die  vom  Moratorium  betroffenen  Wechsel  die  Frage  ihres
wirklichen  Wertes  für  eine  Notenbank  vor.  Zweifellos  steht  fest,  daß  die
Bank  durch  die  Garantieübernahme  des  Staates  für  etwaige  Ausfälle
vor  einem  endgültigen  Schaden  bewahrt  wird.  Dann  ist  zu  beachten,
daß  diese  Wechsel  das  Akzept  oder  Indossament  von  Banken  und  erstklassigen ­
  Geschäftsleuten  tragen,  die  im  Notfälle  die  ersten,  vielleicht
fallierten,  Schuldner  ersetzen  können.  Eine  Sicherheit  für  die  Einhaltung
ihrer  wechselmäßigen  Verpflichtungen  hat  die  Notenbank  zum  Teil
ihnen  gegenüber  zur  Not  in  den  Guthaben,  deren  sie  sich  bedienen  kann,
bis  die  Wechselverpflichteten  die  Wechsel  einlösen.  Zweifelhaft  kann
es  nur  bleiben,  ob  die  dem  gesetzlichen  Moratorium  unterworfenen  Wechsel
als  ein  leicht  realisierbares  Aktivum  zu  betrachten  sind.  Ihr  innerer  Wert
ist  nicht  schlecht,  aber  sie  sind  nicht  zu  realisieren,  da  der  Verpflichtete
bei  ihrer  Präsentation  die  Einlösung  unter  Berufung  auf  die  gesetzliche
Zahlungsstundung  verweigern  kann,  und  die  Notenbank  also  nur  auf  den
guten  Willen  und  freiwillige  Bereitschaft  angewiesen  wäre.  Aus  diesen
Gründen  müssen  sie  in  die  Liquiditätsberechnung  nur  mit  Vorsicht
hineinbezogen  werden,  sollen  aber  berücksichtigt  sein,  da  es  sich  bei
den  Berechnungen  nur  um  eine  Veranschaulichung  handelt.
Vorschüsse  an  den  Staat  und  die  Verbündeten  bilden  die  dritte
Liquiditätsschicht.  Das  Vertrauen  zu  diesem  Posten  entbehrt  keineswegs
jeder  realen  Grundlage.  Die  Frage:  „Wer  deckt  den  Staat",  ist  leicht
zu  beantworten.  Ihn  deckt  das  ganze  Land,  das  gesamte  Nationalvermögen ­
  und  die  Arbeitskraft  seiner  Untertanen,  mit  ihm  ist  Bestehen
und  Vergehen  aller  Güter  und  Werte  verbunden.  Die  Vorschüsse  an  die
Verbündeten  und  befreundeten  Nationen  gehen  für  Rechnung  des  französischen ­
  Staates.  Ein  Ausfall  geht  hier  nicht  zu  Lasten  der  Notenbank,
wird  vielmehr  von  der  Regierung  getragen.
Das  in  Prozenten  ausgedrückte  Deckungsverhältnis  der  drei  Gruppen
zu  den  gesamten  Verbindlichkeiten  zeigt  als  charakteristisches  Merk ­
            
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