diese Verteuerung zu einer Verringerung des Warenumsatzes
und — gemäß unseren früheren Ausführungen — infolgedessen
zu einer Verringerung der Aufnahmsfähigkeit des Arbeits-
marktes führen, die die Arbeitnehmer zwänge, ihre Lohnan-
sprüche in demselben Ausmaße zurückzuschrauben, als die Pro-
duktionskosten durch die Beitragsleistung zur Arbeitslosenver-
sicherung gestiegen sind. Nur auf solche Weise käme es zur
früheren vollen Aufnahmsfähigkeit des Arbeitsmarktes gegen-
über dem Angebote an Arbeit, die herzustellen — wie wir ge-
sehenhaben — ja im Wesen freier Konkurrenz gelegen ist. Die
Beitragsleistung zur Arbeitslosenversicherung würde hier in
der Folge unmittelbar auf dem Arbeitsmarkte auf die Arbeit-
nehmer überwälzt und von diesen restlos getragen werden.
Dasselbe silt naturgemäß in dem Falle, als die organi-
sierte Arbeitgeberchaft die Macht besitzt, etwa unter Berufung
auf Produktionskosten und tatsächliche Absatzmöglichkeiten,
auch den kollektivvertragsmäßigen Lohnsatz um das Ausmaß
dieser Beitragsleistung irgendwie herabzudrücken. Ist einmal
für eine Reihe von Unternehmungen die Rentabilitätsgrenze
unterschritten, so werden wir mit diesem Falle mehr oder
minder häufig zu rechnen haben.
Etwas anders und vor allem viel komplizierter liegt die
Sache dann, wenn die organisierte Arbeiterschaft von der
einmal bestehenden Lohnhöhe nicht abgeht und die Unter-
nehmungen gezwungen sind, dauernd mit einer um die Bei-
tragsleistung verteuerten Produktion zu rechnen. Es tritt dann
an uns die Frage heran, wer wohl für diese Verteuerung
aufzukommen und schließlich und endlich die Kosten der
Beitragsleistung zu tragen hat. Bei der Beantwortung dieser
Frage werden wir in erster Linie zu unterscheiden haben
zwischen 3 verschiedenen Typen von Marktlagen, die im
Wirtschaftsleben bei weitem überwiegen und denen daher
in diesem Zusammenhange allein Bedeutung zukommt. Je
nachdem nun ein Produkt einem Markte zugehört, dessen
Mechanismus sich unter die eine oder die andere der erwähnten
typischen :Marktlagen subsumieren läßt, wird auch die Wir-
kung einer Produktverteuerung verschieden sein können.!*)
— ®) Es handelt sich im folgenden um einige Prinzipien, die der Ver-
fasser auch in den Fragen der Steuerüberwälzung neben anderen in An-
wendung zu bringen für das Richtige hält.
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