Full text : Die Heimarbeit im Kriege

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-)  „Soziale  Praxis",  Jahrgang  25,  Nr.  45.

„Da  bei  ben  eigenartigen  Verhältnissen  Lei  -den  Hausgewsrbtoeibenden
  sür  die  Berechnung  des  vollen  Wo  che  na  rb  eil  sverd  ienste  s  die  Grundlagen ­
  aus  der  jetzigen  Zeit  unzulänglich  erscheinen,  aber  auch  vielfach
weniger  die  Friedens-  Äs  die  Kriegsverhältnisse  von  Einfluß  auf  Leistung ­
  und  Verdienst  waren,  so  erscheint  für  die  Bemessung  der  Arbeitslosenunterstützung ­
  der  Hausgewerbtreibenden  ein  Durchschnitt  des  Verdienstes ­
  notwendig,  für  den  das  Einkommen  im  Jahre  1914  eine  zuverlässige ­
  Grundlage  bieten  dürfte,  weil  dabei  nicht  nur  ine  weniger  zwingenden ­
  Verhältnisse  vor  dem  Kriege  in  Betracht  gezogen  würden,  sondern ­
  auch  der  Druck,  der  durch  den  Krieg  vielfach  ausgeübt  wurde,  in
Rechnung  Mögen  würde  bezüglich  einer  Zeit,  in  der  Material-  und  Arbeitsmangel ­
  nicht  oder  wenig  geherrscht  haben.  Für  die  Hausgewevbtreibenden
  kommt  daher  als  voller  Wochenverdienst  der  durchschnittliche
Verdienst  im  Jahre  1914  in  Betracht,  für  solche,  die  erst  nach  dem  Jahre
1914  in  den  Dienst  eines  Betriebs  getreten  sind,  der  Durchschnitt  des
ersten  Jahres  und,  wo  die  Arbeit  noch  kein  Jcchr  dauert,  der  durchschnittliche ­
  Verdienst  während  der  Arbeitszeit  überhaupt,  wobei  davon  ausgegangen ­
  wird,  daß  !die  Betriebe  in  der  Lage  sind,  an  Hand  der  Erfahrung
die  Leistungen  der  Arbeiterinnen  nach  Wirklichkeit  und  Möglichkeit  in  gerechter ­
  und  billiger  Weise  zu  beurteilen.  Um  einigermaßen  eine  Kontrolle ­
  der  Hausgewerbtreibendm  zu  haben,  wird  von  den  letzteren  eine
wöchentlich  zweimalige  Meldung  auf  dem  Arbeitsamt  verlangt.  Die  erfolgte ­
  Meldung  wird  in  den  Bormerkkarten  durch  Ausdruck  des  Datumstempels ­
  bestätigt  und  die  Auszahlung  der  Unterstützung  ist  von  den  Meldungen ­
  abhängig."
Im  übrigen  werden  die  Hausgewerbtveibenden  den  Kurzarbeitern ­
  gleichgestellt?)
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2.  Die  Vergebung  von  Heimarbeit  durch  gemeinnützige
Organisationen.
Sehr  bald  nach  Kriegsausbruch  nahm  die  Vergebung
von  He  eres  auftrügen  an  Arbeitslose  durch  gemeinnützige ­
  Vereine,  Genossenschaften,  halbo
  d  e  r  ganzamtliche  Stellen  einen  großer:  Umfang  an.
Was  lag  näher,  als  den  zahllosen  erwerbsuchenden,  oft  völlig  ans
            
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