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zur Einkommensteuer, der Kinderzahl, Miete usw., teils
in freier Entscheidung je nach Lage des Einzelfalls.
Die erstere Form wird in größeren Organisationen
und in Großstädten die einzig mögliche sein, wenn sie auch manche
Unbilligkeiten in sich schließt. Soll auf Grund der Zahl der gemeldeten
berechtigten Arbeitsuchenden ein Verteilungsplan angenommen
werden, so ist unter allen Umständen ein einheitliches Schema
für alle Unterausschüsse notwendig.
Es ist ohne weiteres verständlich, daß das auf Erzielung von
Gewinn eingestellte Unternehmertum die Auswahl der Arbeiterinnen
nicht nach den hier dargestellten Richtlinien vollziehen kann. Sein
Interesse muß es sein, auch in der Heimarbeit, die Aufträge
auf möglichst wenige, dafür voll leistungsfähige Arbeiter zu
verteilen, denn die Beschäftigung vieler halber Kräfte, ebenso wie
das ständige Abschieben gerade der Tüchtigsten auf den freieri
Markt bringt eine sehr erhebliche Verteuerung und Erschwerung des
Betriebes mit sich. Nicht nur die Versicherungskosten sind bedeutend
höher, sondern auch die Ausgabe und Annahme der Arbeit
erfordert mehr Personal und bringt manchen Verdruß mit sich.
Die Beschäftigung halber Kräfte ist stets teuer und verschlingt
unter Umständen den vollen Unternehmergewinn.
* *
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Eine planmäßige Verteilung der Aufträge ist nur in möglichst
engem Anschluß an denöffentlichenArbeitsnachw
e i s durchzuführen. Nur auf diesem Wege läßt sich die unbedingt
erforderliche Fühlung mit dem freien Arbeitsmarkt herstellen
und verhüten, daß anderen Gewerben notwendige Arbeitskräfte entzogen
und künstlich Heimarbeiterinnen gezüchtet werden. Leider
wird sich dieses Zusammenarbeiten zunächst wenigstens nicht überall
so fruchtbar ausgestalten lassen, wie es im Interesse der Sache
wünschenswert ist. Die Bundesratsverordnung vom 14. Juni 1916,
ebenso die preuß. Ausführungsverordnung vom 25. Juli 1916 über
die Schaffung öffentlicher Arbeitsnachweise gedenken mit keinem