Full text : Die Heimarbeit im Kriege

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Was  die  rechtliche  Form  angeht,  so  wird  allgemein  der
eingetragene  Verein  bevorzugt;  bei  größeren  Ausgabestellen  ist
jedenfalls  die  juristische  Person  anzustreben.  Bedenken  erheben  sich
gegen  Genossenschaften,  die  sich  nur  aus  Heimarbeitern  zusammensetzen. ­
  Wenn  auch  hier  und  da,  namentlich  wo  es  sich  um  Männerorganisationen
  handelt,  recht  gute  Erfolge  erzielt  sind,  so  isr  doch
im  allgemeinen  die  Tragfähigkeit  der  Heimarbeiter  zu  gering,  die  Kapitalkraft ­
  zu  schwach,  als  daß  etwas  Befriedigendes  erzielt  werden
könnte.  Große  Vorzüge  äußerer  und  innerer  Natur  haben  gemischt ­
  wirtschaftliche  Organisationen,  deren  Anteilinhaber ­
  Staat,  Städte,  Kommunalverbände  und  die  in  Frage
kommenden  privaten  Organisationen  sind.  Die  Lichtseiten  dieser
Unternehmungsform  —  die  Verbindung  behördlicher  Autorität,
Unparteilichkeit  und  Verantwortlichkeit  mit  der  Beweglichkeit
und  Handlungsfreiheit  des  Privatbetriebes  —  fallen  gerade
für  die  hier  in  Frage  kommenden  Aufgaben  ins  Gewicht.  Die
kommunalen  und  staatlichen  Aufträge,  die  gerade  mit  dem  Zurücktreten ­
  der  Heeresliefernngen  an  Bedeutung  gewinnen,  wecken  einer
halböffentlichen  Stelle  viel  eher  zufallen,  da  ihr  Ansehen  wesentlich ­
  größer  ist  als  das  irgend  eines  privaten  Vereins  und  das  öffentliche ­
  Interesse  sicherer  gewahrt  erscheint.  Die  Gefahr,  daß  einzelne ­
  Gruppen  von  Arbeiterinnen,  je  nach  Konfession,  Zugehörigkeit ­
  zu  einem  Verein,  einer  Kirchengemeinschaft,  einer  politischen
Partei,  verschieden  bedacht  werden,  ist  bei  einer  halböffentlichen
Stelle  nicht  vorhanden.  Andererseits  kann  durch  Mitarbeit  oder
Eingliederung  der  privaten  Organisation  das  persönlich  fürsorgerische
Moment  stärker  ausgebaut  werden.
Wenn  durch  starke  Zentralorganisation  mit  behördlicher  Autorität ­
  unwirtschaftlicher  Zersplitterung  entgegengewirkt,  Einheitlichkeit ­
  in  allen  wichtigen  Grundsätzen,  Verbilligung  des  Beriebs
durch  gemeinsamen  Einkauf  und  -Herabsetzung  der  Generalunkosten
erreicht  wecken  könnte,  so  würde  das  in  jeder  Richtung  einen  erheblichen ­
  Fortschritt  bedeuten,  ohne  doch  der  privaten  Initiative  da,
wo  sie  berechtigt  rmd  wertvoll  ist,  Schranken  zu  setzen.  Daß  stets
für  eine  genügende  Vertretung  des  Arbeitsnachweises  und  der
            
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