Full text : Die Heimarbeit im Kriege

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meinen  Arbeiterschutzes  und  konnte  sich  damals  noch  wenig  mit  einen?
staatlichen  Eingriff  in  dieses  schwierige  Gebiet  befreunden.  Nach  langer
Beschäftigung  mit  dem  Heiniarbeitsproblem  erkannte  er  1912  rückhaltlos ­
  an,  daß  die  „Sozialpolitik  sich  hier  in  einer  Zwangslage  befinde  und
die  Gesellschaft  von  einer  Art  Notrecht  Gebrauch  mache,  wenn  sie  Maßregeln ­
  auf  einem  Gebiet  ergreife,  das  sonst  dem  Spiel  widerstreitender
Interessen  voll  und  ganz  überlassen  wird".  Bei  der  Durchführung  des
sanitären  Schutzes  sei  die  Behörde  jedesmal  vor  die  unangenehme  Entscheidung ­
  gestellt,  ob  sie  wegen  eines  doch  nur  problematischen  Schutzes
des  Konsumenten  die  Heimarbeiter  dem  sicheren  Hunger  preisgeben  solle.
Die  Vertreter  des  Kleingewerbes  bezeugten  ein  lebhaftes  Interesse ­
  an  der  Beseitigung  der  Hungerlöhne.  Da  der  Zusammenhang
zwischen  Hungerlöhnen  und  Schleuderpreisen  unleugbar  sei,  müßten  sie
gegen  die  Hungerlöhne  auftreten  und  seien  ans  diesen:  Grunde  für  die
zwangsweise  Regelung  der  Heimarbeiterlöhne.  Der  als  Hygieniker
hinzugezogene  Professor  Kabrhel  erklärte,  daß  die  unhhgienischen  Verhältnisse, ­
  unter  denen  die  große  Masse  der  in  der  Heimarbeit  beschäftigten
Landbevölkerung  lebt,  die  Gefahr  der  fortschreitenden  Degeneration  in  sich
berge,  daß  eine  Besserung  aber  nur  von  einer  staatlich  erzwungenen
Hebung  der  Löhne  zu  erwarten  sei.
Die  Stellung  der  1lnternehn:er  war  nicht  einheitlich.  Ein  Vertreter ­
  erkläre,  daß  die  Unternehmer  nicht  gegen  Bestrebungen  wären,
welche  tatsächlich  bestehende  Hungerlöhne  beseitigen  sollten.  Es  dürfte
aber  niemals  dazu  kommen,  daß  nian  den  Maximal-  als  Minimallohn
festsetzt.  Die  Wiener  Handelskammer  stellte  sich  ans  den  Boden  einer
verbindlichen  Mindestlohnfestsetzung  und  verlangte  nur,  daß  zwischen  der
Veröffentlichung  der  Beschlüsse  und  den:  Eintritt  der  Rechtskraft  einige
Uebergangsmonate  liegen  müßten.  Die  Wiener  und  Reichenberger  Handelskammern ­
  waren  für  die  Errichtung  von  Heimarbeitslohnkommisfioncn
aus  Antrag  der  interessierten  Kreise  nach  genauen  Erhebungen  der  tatsächlichen ­
  Verhältnisse.  Allerdings  sollte  die  Rechtsverbindlichkeit  der
Beschlüsse  davon  abhängig  gemacht  werden,  daß  die  Interessenten  sich  in
Vollversammlungen  mit  Majorität  für  ihre  Annahme  erklärten.
Außer  den  grundsätzlichen  Einwendungen  wurde  in  Oesterreich,  wie
bei  uns,  auf  die  Schwierigkeiten  hingewiesen,  die  den  Ausfuhrindustvien
aus  der  Erhöhung  der  Löhne  erwachsen  könnten.  Doch  wurde  von  den
verschiedensten  Seiten  betont,  daß  die  Gefahr  der  Minderung  der  Ausfuhr ­
  nicht  immer  vorhanden  sei.  Zunächst  treffe  dieser  Einwand  selbstverständlich ­
  nicht  die  Zweige,  die  nur  für  den  inländischen  Markt  ar-
            
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