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sitzenden der Gewerbe geeichte, wo solche nicht bestehen, von Präfekten, er-
nannt.
Die Arbeitsräte resp. -die Sachperständigenousschüsse sind von Amts
wegen befugt oder hüben auf Verlangen der Regierung, der Gewerbege
richte oder der beteiligten Berufsverbände Tabellen für die Zeit aufzu
stellen, die zur Ausführung von Serienarbeiten nötig ist; aus ihnen er
gibt sich >dann der zu zahlende Stücklohn. Die Mindestlöhne tverden ver
öffentlicht. Wird innerhalb dreier Monate gegen ihre Entscheidung von
feiten der Regierung, einer Bevussvevernigung oder einer an dem Beruf
interessierten Person Protest erhoben, entscheidet in letzter Instanz eine
Zentralkomnrission im Avbeitsministcrium, der zwei Mitglieder des Ar
beitsrats oder Lohnausschusses, der den Mindestlohn festgesetzt hat, zwei
Gewerberichter, ein Ermittlungsbeamter lengutzteui-) des Arbeitsmini
steriums und der Vorsitzende, der vom Kassationshof aus seinen Mitglie
dern bezeichnet wird und bei Stimmengleichheit den Stichentscheid hat,
angehören. Rach Ablauf von drei Monaten oder nach der Entscheidung
der Zentralkommission wird der Mindestlohn obligatorisch.
Die Gewerbegerichte sind für alle aus diesen? Gesetzesabschnitt ent
stehenden Streitsachen zuständig. Die Differcirz zwischen dem gezahlten
Lohn und dem auf Grtmd des Mindestlohncs geschuldeten ist der Ar
beiterin auszufolgen, unbeschadet des Schadenersatzes, zu dem der Unter
nehmer zugunsten der Arbeiterin verurteilt werden kaun. Jeder Fabri
kant, Kommissionär oder Zwischenhändler ist zivilrechtlich für den durch
sein Verschulden zu wenig bezahlten Lohn haftbar. Beschwerden der Ar
beiter über die Entlohnung können nur innerhalb 14 Tagen angebracht
werden, sofern es sich nicht um Anwendung eines in einem früheren Ur
teil ausgestellten und d>irch Anschlag am Gerichtsgcbäude veröffentlichten
Sortentarifs handelt. Die vom Arbeitsministcvlnm durch Dekret ermäch
tigten Vereinigungen und die Berufsverbände, die in einem Bezirk für
die Bekleidungsindustrie bestehen, selbst wenn sie ganz oder zum Teil aus
Werkstättenarbeitern zusammengesetzt sind, können wegen Nichtbeachtung des
vorliegenden Gesetzes eine Zivilklage austragen, ohne einen Schaden nach
weisen zu müssen Das Gewerbegericht schlägt aus Anlaß jedes den Lohn
einer Heimarbeiterin der bezeichneten Industrie betreffenden Prozesses
den dem Urteil zugrunde gelegten Minimallohn und den daraus hervor
gehenden Tarif am Gerichtstor cm. Jeder Interessent und jede Berufs
vereinigung hat das Recht, eine kostenlose Mschrift zu verlangen.
Falls Arbeiter des Bekleidungsgewerbes, die zu Hause die gleichen
Arbeiten wie die Arbeiterinnen ausführen, einen geringeren als den für
diese festgestellten Lohn beziehen, können sie vor den Gewerbegerichten die
entsprechende Erhöhrmg dieses Lohnes unter den gleichen Bedingungen
wie die Arbeiterinnen verlangen.