Full text: Die Heimarbeit im Kriege

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Teil läßt sich vielleicht die Bestimmung, daß die Mtglieder der 
Ausschüsse e r n a n n t und nicht g e w ä h I t werden, durch den 
Mailgel au leistungsfähigen Berufsorganisationen erklären, auch 
nnrd sie in ihrer schroff bureaukratischen Wirkling -durch die Her 
anziehung der Gewerbegerichte bei den Ernennungen abgeschwächt 
— nichts destoweniger bleibt die Tatsache bestehen, daß man sich 
in keiner Weise an die Initiative der Arbeiterschaft selbst ivendl't 
und sogar Werkstattarbeiter als Vertreter heranzieht. Auch die Aus 
führungsverordnung regt nur an einer Stelle eine gutachtliche Hin- 
zuziehring der beiderseitigen Berufsorganisationen an. Namentlich 
die starke Beteiligung der Gerichte, und zwar nicht nur der Ge 
werbe-, sondern auch der bürgerlichen Gerichte hat etwas Befrem 
dendes. Man stelle sich einen Zivilrichter als Vorsitzenden mit 
der Befugnis, bei Stimmengleichheit den Stichentscheid zu geben, 
in einem Ausschuß vor, in dem so -außerordentlich viel auf genaue 
Kenntnis des Gewerbes ankommt! 
Der- bedenklichste.Punkt ist aber die kurze Frist für die Einklag 
barkeit zu niedrig gezahlter Löhne, die geradezu die Durchführung 
des Gesetzes überhaupt bedroht. Sie spielte schon in -den Vorver 
handlungen des Gesetzes eine sehr bedeutende Rolle und war in 
den ersten Entwürfen sogar nur auf 8 Tage festgesetzt, da „sich 
längere Zeit nachher keine Feststellungen des Tatbestandes ermög 
lichen ließen." Wieviel Lohuklagen würden bei unseren Schlich- 
tlmgskommissionen und Gewerbegerichten Wohl übrig bleiben, 
wenn man ähnliche Beschränkungen aufgenommen hätte? 
Macht sich in diesem Punkt der Einfluß der Arbeitgeber gel 
tend, so dankt die französische Heimarbeiterin eine andere, außer 
ordentlich wichtige Bestimmung dev Initiative der katholischen So 
zialreformer, allen voran dem Abbe de Man. Das ist die Her 
anziehung der Ar'beiterverbände und sonstiger vom Minister be 
zeichneter Vereine zur Verfechtung von Zivilklagen wegen zu nie 
drig gezahlter Löhne, ohne daß sie den Nachweis einer materiellen 
Schädigung ihrer Interessen zu führen brauchen, eine Ermächti 
gung, die -abgesehen von der erfreulichen Anerkennung der Berufs 
organisationen von größter praktischer Tragweite sein kann und
	        
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