Full text: Die Heimarbeit im Kriege

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auch wohl geeignet ist, der Organisation der Heimarbeiter einen 
kräftigen Anstoß zu geben. 
4. Norwegen. 
Der neueste Entwurf eines Hausarbeitev-Schutzgesetzes bewegt 
sich ans den Bahnen, die das englische Beispiel vorgezeichnet 
hat. Eine selbständige Fortbildung, die Beachtung verdient, ist die 
Anerkennung der in freier Vereinbarung zustande gekommenen 
Tarifverträge. Wenn in einem Gewerbe, für welches Mindest- 
löhne festgesetzt sind, Tarifverträge zustande kommen, so kann der 
Hausindustrierat für die Dauer der vertragsmäßigen Regelung der 
Arbeitsverhältnisse die vom Lohnamt bezeichneten Lohnsätze außer 
Kraft setzen. Diese Bestimmung ist ioohl geeignet, die Schaffung 
von Tarifverträgen und ihre Grundlage, die beiderseitige Berufs 
organisation zu fördern. 
Im übrigen enthält der Gesetzentwurf folgende 'l^estim- 
mungcn: 
Jeder Arbeitgeber, hat Verzeichnisse der von ihm beschäftigten 
Zwischenmeister und Heimarbeiter zu führen und jährlich der Fa 
brikaufsicht einzusenden. Werden in einem Betriebe mehr als zwei 
Heimarbeiter beschäftigt, so sind Lohnlisten sichtbar auszuhängen; 
auch sind Lohnbücher zu führen. Der Gewerbeaufsicht wird der 
Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeiter übertragen; zu 
diesem Zweck werden ihr allgemein gehaltene Befugnisse gewährt. 
Der Gesetzentwurf sieht ferner die Errichtung eines Hausindu- 
stvierates vor, der aus einem Vorsitzenden, zwei Mitgliedern und 
ebenso vielen Stellvertretern besteht, die für drei Jahre vom König 
ernannt werden; ein Mitglied und dessen Stellvertreter sollen 
Frauen sein. Dem Hausindustrierat liegt die Oberaufsicht über die 
Durchführung des Gesetzes ob; er hat Untersuchungen über die Ar 
beitsverhältnisse anzustellen und erforderlichenfalls die Festsetzung 
von Mindestlöhnen zu veranlassen. 
Findet der Rat nach einer Untersuchung, daß die Lohnver 
hältnisse in einem Hansindustriezweig einer Gemeinde unbefriedi 
gend sind, so kann er die Errichtung eines Lohnamtes zur Festsetzung
	        
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