Full text: Die Heimarbeit im Kriege

von Mindestlöhnen beschließen, und zwar entweder die Errichtung 
eines einzigen für die gesamte Hausindustrie oder besonderer Lohn 
hinter fiir einzelne Zweige derselben. Jedes Lohnamt besteht aus 
einem Vorsitzenden und wenigstens zwei Arbeitgeber- und Arbeit- 
nehmervertretern und ebenso vielen Stellvertretern, welche von der 
betreffenden Partei nach den vorn Hausindustrierat aufzustellenden 
Regeln gewählt oder, wenn eine solche Wahl nicht ohne Schwierig 
keiten durchzuführen ist, vom Rat auf Grund von Vorschlägen er 
nannt werden. Tie Lohnämter haben die Verhältnisse in der 
Heimarbeit in den Gewerben oder Gewerbezweigen, für welche sie 
errichtet sind, zu regeln und Mindestlohne festzusetzen, wobei für 
verschiedene Arbeitergrnppen verschiedene Lohnsätze festgestellt wer 
den können. Bei der Festsetzung der Mindestlöhne ist auf die orts 
üblichen Löhne in Fabriken und Werkstätten sowie auf jene für 
andere Heimarbeiter mit gleicher oder ähnlicher Arbeit Bedacht zu 
nehmen. Das Verhältnis zum Verdienst der Fabrik- und Werk 
stättenarbeiter soll so gestaltet werden, daß die Heimarbeit nicht ver 
drängt wird. Die Mindestlöhne müssen dem Hausindristrierat zur 
Genehmigung vorgelegt werden; bevor dieser seine Entscheidung 
trifft, hat er den beteiligten Parteien Gelegenheit zu weiteren Aeuße 
rungen zu geben. 
Der festgesetzte Mindestlohn ist den Arbeitern ungekürzt, ohne 
irgend welche Abzüge an de» Zwischenmeistev, auszubezahlen. Aus 
lagen für Zutaten, Zeitverlust usw. sind durch eine besondere Zu 
lage zu entschädigen, wenn nicht in den Vereinbarungen ausdrück 
lich ausgesprochen ist, daß sie in den Mindestlohn eingerechnet sind. 
5. Amerika. 
Das Problem der unterbezahlten Frauenarbeit spielt in Ame 
rika, zum Teil verursacht durch die ansprnchs- und kulturlose Ein 
wanderung aus den: Süden und Osten Europas, eine sehr ernste 
Rolle und bedeutet eine ständige Bedrohung des Lebensstandards 
der übrigen Arbeiterbevölkerung. Bei der geringeren Bedeutung 
der Heimarbeit liegt naturgemäß das Schwergewicht in der Rege 
lung der Löhne dev weiblichen und jugendlichen Fabrikarbeiter,
	        
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