Full text: Die Heimarbeit im Kriege

Anhang. 
1. Die Auskunstsstelle für Heimarbcitresorm. 
Als im Jahre 1911 nach Erlaß des Hausardeitgesetzes, der 
Gewerbeordnungsnovelle, betreffend die Lohnbücher in der Kon 
fektion, und der Reichsversichernngsordnung, die den Hausgewerbe 
treibenden die Krankenversicherung brachte, die Gesetzgebung zu 
Gunsten der Heimarbeiterschaft zu einem gewissen vorläufigen Ab 
schluß gekommen war, ergab sich die Aufgabe, dahin zu wirken, 
daß diese Gesetze auch wirklich zum Besten der Heimarbeiter an 
gewendet wurden. Bei den außerordentlichen Schwierigkeiten, 
die einer Durchführung der Gesetzgebung bei den Heimarbeitern 
entgegenstehen, machte sich in weiten Kreisen die Besorgnis geltend, 
daß auch die wohlwollendste Regierung und die eifrigste Gewerbe 
aufsicht dazu nicht überall imstande sein würden, um so mehr, als die 
Organisationen nur schwach entwickelt waren und nur in gewissen 
Kreisen der städtischen Bevölkerung Boden gewinnen konnten. All 
diese Erwägungen legten den Gedanken nahe, von dritter Stelle 
sowohl Behörden als auch Heimarbeitern in Ergänzung der Tätig 
keit der Organisationen Unterstützung dabei zu bieten, daß die 
neuen Bestimmungen leichter in die Tat umgesetzt werden können, 
ein Gedanke, der namentlich von dem warmherzigen treuen Freunde 
der -Heinrarbeiter, Professor Hitze, im Reichstag nrehrsach vertreten 
ist. Hitze dachte an die Gründung örtlicher Schutzkomitees, die 
sich ans Geistlichen, Lehrern, sozialtätigen Frauen usw. zusammen 
setzen sollten, um sich an der Durchführung der Reformmaßregeln 
zu beteiligen. Der Gedanke wurde von führenden Sozialpolitikern 
auf diesem Gebiete, Professor Francke, Gertrud Dyhrenfurth, Gräfin
	        
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