Anhang.
1. Die Auskunstsstelle für Heimarbcitresorm.
Als im Jahre 1911 nach Erlaß des Hausardeitgesetzes, der
Gewerbeordnungsnovelle, betreffend die Lohnbücher in der Konfektion,
und der Reichsversichernngsordnung, die den Hausgewerbetreibenden
die Krankenversicherung brachte, die Gesetzgebung zu
Gunsten der Heimarbeiterschaft zu einem gewissen vorläufigen Abschluß
gekommen war, ergab sich die Aufgabe, dahin zu wirken,
daß diese Gesetze auch wirklich zum Besten der Heimarbeiter angewendet
wurden. Bei den außerordentlichen Schwierigkeiten,
die einer Durchführung der Gesetzgebung bei den Heimarbeitern
entgegenstehen, machte sich in weiten Kreisen die Besorgnis geltend,
daß auch die wohlwollendste Regierung und die eifrigste Gewerbeaufsicht
dazu nicht überall imstande sein würden, um so mehr, als die
Organisationen nur schwach entwickelt waren und nur in gewissen
Kreisen der städtischen Bevölkerung Boden gewinnen konnten. All
diese Erwägungen legten den Gedanken nahe, von dritter Stelle
sowohl Behörden als auch Heimarbeitern in Ergänzung der Tätigkeit
der Organisationen Unterstützung dabei zu bieten, daß die
neuen Bestimmungen leichter in die Tat umgesetzt werden können,
ein Gedanke, der namentlich von dem warmherzigen treuen Freunde
der -Heinrarbeiter, Professor Hitze, im Reichstag nrehrsach vertreten
ist. Hitze dachte an die Gründung örtlicher Schutzkomitees, die
sich ans Geistlichen, Lehrern, sozialtätigen Frauen usw. zusammensetzen
sollten, um sich an der Durchführung der Reformmaßregeln
zu beteiligen. Der Gedanke wurde von führenden Sozialpolitikern
auf diesem Gebiete, Professor Francke, Gertrud Dyhrenfurth, Gräfin