Full text : Die Heimarbeit im Kriege

Anhang.

1.  Die  Auskunstsstelle  für  Heimarbcitresorm.
Als  im  Jahre  1911  nach  Erlaß  des  Hausardeitgesetzes,  der
Gewerbeordnungsnovelle,  betreffend  die  Lohnbücher  in  der  Konfektion, ­
  und  der  Reichsversichernngsordnung,  die  den  Hausgewerbetreibenden ­
  die  Krankenversicherung  brachte,  die  Gesetzgebung  zu
Gunsten  der  Heimarbeiterschaft  zu  einem  gewissen  vorläufigen  Abschluß ­
  gekommen  war,  ergab  sich  die  Aufgabe,  dahin  zu  wirken,
daß  diese  Gesetze  auch  wirklich  zum  Besten  der  Heimarbeiter  angewendet ­
  wurden.  Bei  den  außerordentlichen  Schwierigkeiten,
die  einer  Durchführung  der  Gesetzgebung  bei  den  Heimarbeitern
entgegenstehen,  machte  sich  in  weiten  Kreisen  die  Besorgnis  geltend,
daß  auch  die  wohlwollendste  Regierung  und  die  eifrigste  Gewerbeaufsicht ­
  dazu  nicht  überall  imstande  sein  würden,  um  so  mehr,  als  die
Organisationen  nur  schwach  entwickelt  waren  und  nur  in  gewissen
Kreisen  der  städtischen  Bevölkerung  Boden  gewinnen  konnten.  All
diese  Erwägungen  legten  den  Gedanken  nahe,  von  dritter  Stelle
sowohl  Behörden  als  auch  Heimarbeitern  in  Ergänzung  der  Tätigkeit ­
  der  Organisationen  Unterstützung  dabei  zu  bieten,  daß  die
neuen  Bestimmungen  leichter  in  die  Tat  umgesetzt  werden  können,
ein  Gedanke,  der  namentlich  von  dem  warmherzigen  treuen  Freunde
der  -Heinrarbeiter,  Professor  Hitze,  im  Reichstag  nrehrsach  vertreten
ist.  Hitze  dachte  an  die  Gründung  örtlicher  Schutzkomitees,  die
sich  ans  Geistlichen,  Lehrern,  sozialtätigen  Frauen  usw.  zusammensetzen ­
  sollten,  um  sich  an  der  Durchführung  der  Reformmaßregeln
zu  beteiligen.  Der  Gedanke  wurde  von  führenden  Sozialpolitikern
auf  diesem  Gebiete,  Professor  Francke,  Gertrud  Dyhrenfurth,  Gräfin
            
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