Full text : Die Heimarbeit im Kriege

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mäßiger  Ortsstatute  ein,  stellte  auf  Wunsch  zu  diesem  Zweck  ihr
Material  und  ihren  Rat  zur  Verfügung,  verfolgte  eine  Reihe  von
grundsätzlichen  Rechtsstreitigkeiten  bis  in  die  oberste  Instanz,  um
zur  Klärung  einer  unsichereir  Rechtslage  beizutragen.  Jur  letzten
Jahre  war  sie  mit  gutem  Erfolg  in  der  Bekämpfung  des  Heimarbeitnebenerwerbsschwindels, ­
  der  gerade  während  des  Krieges  einen
bedenklichen  Umfang  angenommen  'hatte,  tätig;  eine  Reihe  von
Schwindlern,  die  in  allergrößtem  Untfauge  —-  zum  Teil  schon  seit
Jahrzehnten  —  unerfahrenen  Frauen  das  Geld  ans  der  Tasche
zogen,  wnrde  zu  zivil-  und  strafrechtlicher  Aburteilung  gebracht  und
dadurch  nicht  nur  der  Berliner  Markt  von  diesen  „Hyänen  der
Arbeit"  befreit,  sondern  ihnen  auch  iit  der  Provinz  mit  gutem  Erfolge ­
  entgegengearbeitet.
In  wachsendem  Umfange  wurde  die  Auskunftsstelle  mit  Anfragen ­
  aller  Art  in  Anspruch  genominen,  lvobci  namentlich  Anfragen ­
  wegen  Einführung  neuer  Hausindustrien  eine  große  Rolle
spielten.  Zahlreichen  Heimarbeiterinnen  wurde  Auskunft  und  Rat
in  persönlichen,  gewerblichen  und  versicherungsrechtlichen  Augelegenheiten
  erteilt,  wodurch  sich  ein  lebensvolles  Baird  mit  der  arbeitenden ­
  Bevölkerung  knüpfte.
Da  die  Heimarbeitsfragen  in  starkem  Fluß  befindlich  sind  und
noch  nach  keiner  Richtung  einen  gesetzlichen  Abschluß  gefunden
haben,  liegen  für  die  Auskunftsstelle  auch  weiterhin  noch  große  Aufgaben ­
  vor,  an  deren  Lösung  sie  mit  allen  Kräften  im  Zusammenhang
  mit  den  anderen  in  Frage  kommenden  Stellen  arbeiten  muß.

2.  Eingabe  betr.  Durchführung  des  Hausarbcitgesetzes.
Berlin,  im  August  1915.
Nollendorfstr.  29/39.
An  einen  hohen  Bmcdesrat,
Die  Unterzeichneten  bitten  einen  Hohen  Bundesrat,  so  schnell  wie
möglich  die  §§  3  und  4  und  18  bis  25  des  Hausarbcitgesetzes  (betr.  Lohnanshänge,
  Lohnbücher  und  Fachausschüsse)  in  Wirksamkeit  zu  setzen,  sowie
Maßnahmen  zum  Schutze  der  Hausarbeiter  und  Bcrbrauchcr  auf  Grund
der  6  bis  9  des  Hansarbeitgcsctzes  zu  treffen.  Eine  kraftvolle  und
            
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