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mäßiger Ortsstatute ein, stellte auf Wunsch zu diesem Zweck ihr
Material und ihren Rat zur Verfügung, verfolgte eine Reihe von
grundsätzlichen Rechtsstreitigkeiten bis in die oberste Instanz, um
zur Klärung einer unsichereir Rechtslage beizutragen. Jur letzten
Jahre war sie mit gutem Erfolg in der Bekämpfung des Heimarbeit
nebenerwerbsschwindels, der gerade während des Krieges einen
bedenklichen Umfang angenommen 'hatte, tätig; eine Reihe von
Schwindlern, die in allergrößtem Untfauge —- zum Teil schon seit
Jahrzehnten — unerfahrenen Frauen das Geld ans der Tasche
zogen, wnrde zu zivil- und strafrechtlicher Aburteilung gebracht und
dadurch nicht nur der Berliner Markt von diesen „Hyänen der
Arbeit" befreit, sondern ihnen auch iit der Provinz mit gutem Er
folge entgegengearbeitet.
In wachsendem Umfange wurde die Auskunftsstelle mit An
fragen aller Art in Anspruch genominen, lvobci namentlich An
fragen wegen Einführung neuer Hausindustrien eine große Rolle
spielten. Zahlreichen Heimarbeiterinnen wurde Auskunft und Rat
in persönlichen, gewerblichen und versicherungsrechtlichen Augelegen-
heiten erteilt, wodurch sich ein lebensvolles Baird mit der arbeiten
den Bevölkerung knüpfte.
Da die Heimarbeitsfragen in starkem Fluß befindlich sind und
noch nach keiner Richtung einen gesetzlichen Abschluß gefunden
haben, liegen für die Auskunftsstelle auch weiterhin noch große Auf
gaben vor, an deren Lösung sie mit allen Kräften im Zusammen-
hang mit den anderen in Frage kommenden Stellen arbeiten muß.
2. Eingabe betr. Durchführung des Hausarbcitgesetzes.
Berlin, im August 1915.
Nollendorfstr. 29/39.
An einen hohen Bmcdesrat,
Die Unterzeichneten bitten einen Hohen Bundesrat, so schnell wie
möglich die §§ 3 und 4 und 18 bis 25 des Hausarbcitgesetzes (betr. Lohn-
anshänge, Lohnbücher und Fachausschüsse) in Wirksamkeit zu setzen, sowie
Maßnahmen zum Schutze der Hausarbeiter und Bcrbrauchcr auf Grund
der 6 bis 9 des Hansarbeitgcsctzes zu treffen. Eine kraftvolle und