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Unter diesen Umständen erlauben sich die unterzeichneten Organisationen,
das Kriegsministerium um Schaffung einer Zentralstelle fürdie
systematische Verteilung der Heeresaufträge unter Zugrundelegung
folgenden Organisationsplanes zu bitten:
Es wird eine Zentralstelle geschaffen mit der Aufgabe, die besonders
notleidenden Gegenden festzustellen und die Ueberleitung entsprechender
Aufträge dorthin in die Wege zu leiten. Zur Unterstützung der Zentralstelle
wird ein sachverständiger Beirat geschaffen, in dem folgende Organisationen
vertreten sind:
Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands, Berlin SO. 16,.
Engeluser 15.
Gesamtverband der christlichen Gewerkschaften-, Cöln, Venloerwall 9.
Verband der Deutschen Gewerkvereine H.-D., Berlin, Greifswalder
Straße 221.
Ständiger Ausschuß zur Förderung der Arbeiterinnen-Jnteressen.
Auskuuftsstelle für Heimarbeitreform. Berlin W. 30, Nollendorsstraße
29/30.
Verband Deutscher Arbeitsnachweise, Berlin SO. 16, am Köllnischen
Park 3.
Deutscher Städtetag, Berlin, Poststraße 17.
Reichsverband Deutscher Städte, Pleß.
Handelstag, Berlin, Neue Friedrichstrahe 13/44.
Handwerks- und Gewerbekammertag, Hannover.
1. Der Ausschuß ist lediglich als begutachtende Stelle gedacht, tritt
auch nach außen nur als sachverständiger Beirat ins Leben. Er bildet
keine eigene Organisation mit eigener Kassenverwältung und eigenen
Organen. Die Militärbehörde bleibt nach wie vor die vergebende Stelle:
sie nimmt die Anerbietungen an und verteilt die Aufträge. Die Militärbehörde
behält sich das volle Bestimmungsrecht über die Zusammensetzung
des Ausschusses vor und ladet ihn je nach Bedarf ein.
2. Als Unterbau sind Organisationen zu schaffen, die je nach Lage
der Dinge den Bereich einer mittleren oder höheren Verwaltungsbehörde
umfassen und die innerhalb ihres Bezirkes die Weiterverteilung der Aufträge
unter Hinzuziehung von Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer
besorgen.
3. Für die Verteilung der Aufträge ist in erster Linie die herrschende
Arbeitslosigkeit maßgebend, doch ist stets in Betracht zu ziehen, ob nicht
statt der Gewährung von Heevesaufträgen in Heimarbeit die Ueberführung
der Arbeitslosen in benachbarte arbeitshungrige Industrien möglich
ist.
4. Nach Möglichkeit sollte Heimarbeit nur nach solchen Orten gegeben
werden, wo bereits vor dem Kriege Heimarbeit bestand in dem betreffen-