Full text : Die Heimarbeit im Kriege

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Unter  diesen  Umständen  erlauben  sich  die  unterzeichneten  Organisationen, ­
  das  Kriegsministerium  um  Schaffung  einer  Zentralstelle  fürdie
  systematische  Verteilung  der  Heeresaufträge  unter  Zugrundelegung
folgenden  Organisationsplanes  zu  bitten:
Es  wird  eine  Zentralstelle  geschaffen  mit  der  Aufgabe,  die  besonders
notleidenden  Gegenden  festzustellen  und  die  Ueberleitung  entsprechender
Aufträge  dorthin  in  die  Wege  zu  leiten.  Zur  Unterstützung  der  Zentralstelle ­
  wird  ein  sachverständiger  Beirat  geschaffen,  in  dem  folgende  Organisationen ­
  vertreten  sind:
Generalkommission  der  Gewerkschaften  Deutschlands,  Berlin  SO.  16,.
Engeluser  15.
Gesamtverband  der  christlichen  Gewerkschaften-,  Cöln,  Venloerwall  9.
Verband  der  Deutschen  Gewerkvereine  H.-D.,  Berlin,  Greifswalder
Straße  221.
Ständiger  Ausschuß  zur  Förderung  der  Arbeiterinnen-Jnteressen.
Auskuuftsstelle  für  Heimarbeitreform.  Berlin  W.  30,  Nollendorsstraße
  29/30.
Verband  Deutscher  Arbeitsnachweise,  Berlin  SO.  16,  am  Köllnischen
Park  3.
Deutscher  Städtetag,  Berlin,  Poststraße  17.
Reichsverband  Deutscher  Städte,  Pleß.
Handelstag,  Berlin,  Neue  Friedrichstrahe  13/44.
Handwerks-  und  Gewerbekammertag,  Hannover.
1.  Der  Ausschuß  ist  lediglich  als  begutachtende  Stelle  gedacht,  tritt
auch  nach  außen  nur  als  sachverständiger  Beirat  ins  Leben.  Er  bildet
keine  eigene  Organisation  mit  eigener  Kassenverwältung  und  eigenen
Organen.  Die  Militärbehörde  bleibt  nach  wie  vor  die  vergebende  Stelle:
sie  nimmt  die  Anerbietungen  an  und  verteilt  die  Aufträge.  Die  Militärbehörde ­
  behält  sich  das  volle  Bestimmungsrecht  über  die  Zusammensetzung ­
  des  Ausschusses  vor  und  ladet  ihn  je  nach  Bedarf  ein.
2.  Als  Unterbau  sind  Organisationen  zu  schaffen,  die  je  nach  Lage
der  Dinge  den  Bereich  einer  mittleren  oder  höheren  Verwaltungsbehörde
umfassen  und  die  innerhalb  ihres  Bezirkes  die  Weiterverteilung  der  Aufträge ­
  unter  Hinzuziehung  von  Vertretern  der  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer ­
  besorgen.
3.  Für  die  Verteilung  der  Aufträge  ist  in  erster  Linie  die  herrschende
Arbeitslosigkeit  maßgebend,  doch  ist  stets  in  Betracht  zu  ziehen,  ob  nicht
statt  der  Gewährung  von  Heevesaufträgen  in  Heimarbeit  die  Ueberführung
  der  Arbeitslosen  in  benachbarte  arbeitshungrige  Industrien  möglich ­
  ist.
4.  Nach  Möglichkeit  sollte  Heimarbeit  nur  nach  solchen  Orten  gegeben
werden,  wo  bereits  vor  dem  Kriege  Heimarbeit  bestand  in  dem  betreffen-
            
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