Full text : Die Heimarbeit im Kriege

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Zum  Schluß  sei  hier  noch  die  Frage  der  ArbeitsränmeZ  der
Heimarbeiter  erörtert,  die  von  der  Wohnungsfrage  nicht  zu  trennen
ist  und  bei  der  Wohnungsbeschaffung  für  die  Kriegsbeschädigten  eine
wichtige  Rolle  spielt.  Meist  fallen  in  der  Hausindustrie  die  Arbeitsräume ­
  mit  den  Schlaf-  und  Wohnräumen  zusammen,  wie  das
in  ^dem  Aufsatz  von  Dr.  K.  G  a  e  b  e  l  näher  dargetan  wird.  Mit
aus  diesem  Grunde  suchen  die  Arbeiter  die  Heimarbeit  einzuschränken. ­
  Früher  sollten  sogar  die  Arbeitgeber  der  Galanterie-  und  Gürtelbranche, ­
  der  Koffermacher  und  der  Täschner  nach  Berliner  Tarifverträgen ­
  neue  Heimarbeiter  überhaupt  nicht  mehr  einstellen.  In
dem  Tarifverträge  der  Album-,  Mappen-  und  Galanteriewarenindustrie ­
  vom  1.  Juli  1908  heißt  es:  „sämtliche  Koffer,  soivie  größere
Reise-  rmd  Handtaschen,  welche  gepaspelt  sind,  sollen  nur  in  eigenen
Betriebswerkstätten  hergestellt  werden.  Neue  Heimarbeiter  dürfen ­
  auf  diese  Artikel  nicht  eingestellt  werden.  Für  alle  übrigen  modernen ­
  kleinen  Taschen  ist  die  Heimarbeit  gestattet  usw."  Durch  den
Tarifvertrag  für  die  Portefeuiller  ist  es  ferner  untersagt,  Heimarbeiter ­
  unter  21  Jahren  einzustellen.  Hierdurch  vermindert  man
die  Heimarbeit  der  Kinder.  Ueber  die  Heimarbeiterbestimmiungen
  in  der  Kriegslederausrüstunasindustrie  gibt  mein  üben  erwähnter ­
  Aufsatz  Aufschluß.
Dem  Verlangen,  daß  hinsichtlich  der  Wohn-  und  Arbeitsräume
der  Heimarbeiter  Aenderung  getroffen  werde,  trugen  schon  ein  Gesetzentwurf ­
  der  sozialdemokratischen  Frattion,  wie  ein  Antrag  des
Zentrums,  Hitze  und  Genossen,  die  s.  Z.  im  Reichstage  eingebracht
wurden,  Rechnung.  Nach  dem  letztgenannten  Antrage  sollen  die
Polizeibehörden  berechtigt  werden,  zum  Schutze  der  Gesundheit  der
Beschäftigten  oder  der  Konsumenten  oder  der  Sittlichkeit  im  Wege
der  Verfügung  für  einzelne  Arbeitsstätten  Bestimmungen  zu  erlassen ­
  oder  die  Beschäftigung  von  besonderen  Bedingungen  abhängig
zu  machen  oder  auf  Zeit  zu  untersagen.  Der  sozialdemokratische
Entwurf  schlägt  dann  folgende  Vorschrift  vor:
„Räume,  in  denen  Haus-  oder  Heimarbeiter  mit  der  Anfertigung, ­
  Bearbeitung,  Verpackung,  Ausbesserung,  Reinigung  oder
0  §  120  A.  GO.  berührt  nicht  die  Heimarbeiter.
            
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