Full text : Die Heimarbeit im Kriege

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•2500  M.,  die  Beiträge  1550  Ni.  In  diesem  Falle  machte  die
Kasse  ein  gutes  Geschäft,  aber  die  Mehrzahl  der  Hausgewerbtreibenden
  lvar  unterversichert?)
Je  höher  der  Ortslohn,  je  höher  also  die  Beiträge  tvaren,  um
so  ungünstiger  gestalteten  sich  bei  niedrig  entlohnten  Hausgewerbtreibenden
  die  B  a  r  l  e  i  st  n  n  g  e  n  !  Eine  Berechnungsart,  wie  sie
widersinniger  nicht  gedacht  werden  kann!  Bei  nur  nebenher  beschäftigten ­
  ^Hmlsgewerbtreibenden  kann  das  Krankengeld  zu  Sähen
herabsinken,  die  überhaupt  keine  Verrechnung  mehr  lohnen;  so  erhielt ­
  eine  Arbeiterin  in  Schönebcrg  bei  42  Pfennigen  Wochenbeitrag ­
  11  Pfennige  Krankengeld;  in  Berlin  gelangte  das  fürstliche
Krankengeld  von  8  Pfennigen  zur  Auszahlung!
8.  Für  die  Kaffen  erwuchs  durch  dies  vertvickelte  Abrechnungsverfahren ­
  eine  außerordentliche  Belastung,  die  noch  vermehrt  wurde
durch  die  Verrechnung  m  i  t  anderen  Kasse  n,  da  die
Zuschüsse  der  Auftraggeber  nicht  an  die  Kasse  entrichtet  wurden,  zu
der  der  Versicherte  gehörte,  sondern  zunächst  an  die  Kasse  gingen,
die  für  den  Betriebssitz  des  Auftraggebers  zuständig  war,  und  von
dieser  der  wirklich  zuständigen  Kasse  übermittelt  tvurdeu.  So  hatte
die  Allgemeine  Ortskrankenkasse  der  Stadt  Berlin  mit  dem  ganzen
Osten  der  preußischen  Monarchie  und  zahlreichen  anderen  Orten
zu  hm,  wobei  sich  Versendungen  von  8,  17,  18,  23  Pfennigen
usw.  nötig  machten!')
So  sehr  deshalb  die  Aufhebung  der  reichsgesetzlichen  hausgeweMichen
  Krankenversicherung  eine  empfindliche  Lücke  in  die  Versorgung ­
  der  Hausgewerbtreibenden  riß,  so  wenig  sehnte  man  sich
—  und  das  galt  für  alle  Beteiligten:  Kassen,  Auftraggeber  und
x )  siehe  „Soziale  Praxis"  14.  Jahrgang  Sp.  973.
2 )  Ein  umfangreiches  Material  zn  diesen  Mißständen  erbrachte  eine
von  der-  Austunftsstelle  für  Höimarbeitreform  am  20.  Juni  1914  veranstaltete ­
  Konferenz,  die  vom  Roichsamt  des  Innern,  dem  Reichsversicherungsamt, ­
  städtischen  Behörden  und  Bersichevungsämtern,  Krankenkassen,
Vertretern  von  Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern  itnd  sachverständigen
Einzelpersonen  'beschickt  wa'r;  ein  Anszrig  des  Protokolls  ist  im  Selbstverlag ­
  der  Anskunftftelle  erschienen.
            
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