Full text : Die Heimarbeit im Kriege

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Beleuchtung  usw.  Je  nach  Auffassung  ergeben  sich  sehr  erhebliche
Verschiedenheiten  der  Leistungen  an  die  Kassen.
7.  Die  größten  Härten  brachte  aber  die  Berechnung  des
Krankengeldes.  Diese  war  nach  §  482  so  geregelt,  daß  sich
die  Höhe  des  Krankengeldes  nach  dem  Betrage  der  eingezahlten  Auftraggeberzuschüsse ­
  richtete.  Dabei  verhielt  sich  das  Krankengeld
zum  gesetzlichen  Krankengeld  lvie  der  Betrag  der  im  letzten  Geschäftsjahr ­
  dem  Hausgewerbtreibenden  gutgeschriebenen  Zuschüsse  zu  dem
aller  Beiträge,  die  der  Hausgewerbtreibende  für  diese  Zeit  gezahlt
hatte.  Höhere  als  die  satzungsmäßigen  Leistungen  wurden  nicht
gewährt.  Waren  also  die  Zuschüsse  ebenso  hoch  oder  höher  als  die
Beiträge,  so  wurde  das  gesetzliche  Krankengeld  ausgezahlt;  betrugen
sie  nur  die  Hälfte  >der  Beiträge,  so  kan:  nur  die  Hälfte  des  Krankengeldes ­
  zur  Auszahlung.  Da  die  Beiträge  2  Prozent  der  Ortslöhne,
die  Zuschüsse  2  Prozent  des  wirklich  gezahlten  Entgelts  betrugen,
die  Ortslöhne  aber  säst  immer  hoch  über  dem  wirklichen  Verdienst
standen,  erreichte  das  Krankengeld  nur  selten  den  vollen  Betrag.
So  verdienten  von  214  Hausgewerbtreibenden  einer  Frankfurter
Fabrik  nur  34  iiber  die  Hälfte,  nur  19  über  drei  Viertel  des  Ortslohns; ­
  im  Durchschnitt  ging  in  Frankfurt  der  Arbeitsverdienst  der
weiblichen  Hausgewerbtreibenden  nicht  über  50  Prozent  des  Ortslohns ­
  hinaus.  Aehuliche  Verhältnisse  wiesen  andere  Krankenkassen
auf.  Wie  sich  die  Dinge  in  der  Praxis  gestalteten,  zeigt  die  Abrechnung ­
  einiger  Kassen.  So  betrugen  in  Nördlingen  in  der  Zeit  vom
1.  Januar  bis  4.  August  1914  die  Zuschüsse  260  M.,  die  Beiträge ­
  418  M.  Der  Gesamtheit  der  Hausgewerbtreibenden  sind
also  hier  in  Durchführung  der  RVO.  noch  nicht  zwei  Drittel  des
ihnen  gesetzlich  zustehenden  Krankengeldes  zugeflossen!  In  Potsdam ­
  wurden  vom  1.  April  bis  4.  August  an  Beiträgen  877  M.
vereinnahmt,  an  Zuschüssen  vom  1.  Januar  bis  4.  August  nur
960  M.  Nimmt  man  an,  daß  für  das  erste  Vierteljahr  1914  etwa
die  gleiche  Summe  an  Beiträgen  wie  fiir  das  2.  Vierteljahr  eingelaufen ­
  ist,  so  ergibt  sich  hier  ebenfalls  ein  überaus  ungünstiges
Verhältnis  von  Beiträgen  und  Zuschüssen.  Dagegen  betrugen  in
Bonn  in  lder  Zeit  vom  1.  Januar  bis  4.  August  1914  die  Zuschüsse
            
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