Full text : Die Heimarbeit im Kriege

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Lohn  als  bisher  am  Platze  wäre.  Es  sei  richtig,  nicht  über  das
hinauszugehen,  was  die  Arbeiter  nach  dem  bisherigen  Berliner
Tarif  plus  Kriegszuschlag  verdient  hätten.
Die  Arbeitgeber  regten  an,  30  %  zu  den  jetzt  festgesetzten
Löhnen  beizubehalten.  Es  sei  zu  berücksichtigen,  daß  selbst  bureu
diesen  Vorschlag  mehrere  Tausend  Arbeiter,  die  unter  höheren
Kriegszuschlägen  beschäftigt  werden,  erhebliche  Lohnkürzungen  in
Kauf  nehmen  müßten.
Auf  Vorschlag  der  Arbeitgeber  einigte  man  sich  dahin,  daß  auf
die  neu  vereinbarten  Löhne  20  %,  auf  Tornister  30  %,  auf  Arbeiten ­
  der  Artilleriewerkstatt  10  %  Kriegszuschlag  gewährt  werden
soll  einschließlich  Faden  und  Vergütung  von  Ueberarbeit.
Die  Zuschläge  für  Lohnarbeiter  und  Arbeiterinnen  sollen  während ­
  des  Krieges  in  bisheriger  Weise  weiter  gezahlt  werden.  Die
Bestimmungen  der  Nr.  3  des  Reichstarifvertrages  haben  auch  während ­
  der  Kriegszeit  volle  Geltung  (Nr.  3  handelt  von  Zeitlöhnen).
Es  wurde  festgelegt,  daß  zu  den  bisher  gezahlten  Zeitlöhnen  die
Kriegszüschläge  von  30  bezw.  15  %  weiter  zu  gewähren  seien.  Der
im  Reichstarifvertrag  vorgeschriebene  Lohnsatz  muß  jedenfalls  erreicht ­
  werden,  wozu  noch  die  Ortszuschläge,  dann  die  Kriegszuschläge ­
  kommen.  Arbeiter  und  Arbeiterinnen,  die  höhere  Löhne
als  wie  die  Mindestlöhne  plus  Ortszuschläge  erlangt  haben,  empfangen
  keine  Lohnaufbesserung,  sondern  nur  den  vereinbarten
Kriegsznschlag  zu  ihrem  bisher  erzielten  Lohnsatz.
Erwähnenswert  bei  diesen  Vereinbarungen  ist,  daß  sie  ohne
vorangegangene  Lohnfestsetzungen  der  Heeresverwaltung  getroffen
worden  sind,  während  ftir  das  Militärschneidcrgewerbe,  wie  wir
nunmehr  sehen  werden,  die  Kriegsbekleidungsämter  die  Regelung
der  Arbeits-  und  Lohnverhältnisse  vornahmen  und  das  Ergebnis
dann  von  den  zuständigen  Arbeitgeber-  und  Arbeiterorganisationen
als  Tarifvertrag  angenommen  wurde.
            
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