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23 (S. 38,53) Die Notwendigkeit, für den Betrieb des Buchhandels eine behörd
liche Genehmigung einzuholen, stützte sich auf § 48 der preußischen
allgemeinen Gewerbe-Ordnung vom 17. Januar 1845, welcher lautete:
„Buch- und Kunsthändler, Antiquare, Inhaber von Leihbibliotheken oder
Lesekabinetten, Verkäufer von Flugschriften und Bildern, Lithographen,
Buch- und Steindrucker bedürfen einer besonderen Erlaubnis der Regierung,
welche nur dann ertheilt werden darf, wenn diese Behörde von der
Unbescholtenheit und Zuverlässigkeit, sowie von einer
zum Betreiben des Gewerbes genügenden allgemeinen Bildung
des Unternehmers sich Ueberzeugung verschafft hat.“ Der Paragraph
wurde durch § 1 des Gesetzes über die Presse vom 12. Mai 1851 ersetzt,
der aber die Genehmigung der Bezirksregierung von neuem verfügte.
Diese durfte „nicht versagt werden, wenn derjenige, der das Gewerbe
betreiben will, unbescholten ist; überdies müssen Buchhändler und Buch
drucker vor einer Prüfungs-Kommission ... den Nachweis ihrer Befähigung
führen.“ Diesen Befähigungsnachweis beseitigte für Buchhandel
und Buchdruckergewerbe § 1 des Bundesgesetzes vom 8. Juli 1868 betr.
den Betrieb der stehenden Gewerbe (Notgewerbegesetz), welcher lautete:
„Den Zünften und kaufmännischen Korporationen steht ein Recht, andere
von dem Betriebe eines Gewerbes auszuschließen, nicht zu“, und die
Gewerbe-Ordnung für den Norddeutschen Bund vom 21. Juni 1869 schaffte
die Beschränkungen ab, die der Zulassung zum Gewerbebetrieb
entgegenstanden. Diese Gewerbeordnung und die gegenwärtige vom
26. Juli 1900 sieht für „Buch- und Steindrucker, Buch- und Kunsthändler,
Antiquare, Leihbibliotheken und Inhaber von Lesekabinetten“ nur die
Verpflichtung zur Angabe ihres Geschäftsraumes innerhalb acht Tagen
bei der zuständigen Behörde vor.
24 (S. 39). In dem Bankgeschäft Chedeaux hatte Robert Bachem, ein
Vetter Josef Bachems, seit 1843 eine Stellung. Auf seine Verwendung
fand auch Josef Bachem dort eine Anstellung. Robert Bachem war am
14. August 1823 zu Kempen am Rhein geboren und hatte seine kauf
männische Ausbildung in Köln und Paris genossen. Nach seiner Rückkehr
aus dem Auslande trat er 1857 in die Firma J. P. Bachem ein und stand
seinem Vetter als Prokurist in 32jähriger aufopfernder Tätigkeit bis zum
Jahre 1889 gewissenhaft zur Seite. Er starb am 7. März 1904.
25 (S. 39, 53). Josef Bachems jüngerer Bruder Karl Aloys Franz war am
7. November 1824 geboren und starb am 7. Januar 1854 infolge einer
Unterleibsentzündung nach kurzem Krankenlager. „Er war wegen vieler
trefflichen Eigenschaften des Geistes und Herzens“, sagt sein Totenzettel,
„von allen, mit denen er umging, geachtet und geliebt; als Geschäftsmann,
in der Führung der Verlags-Buchhandlung und Buch
druckerei seines Vaters, war er durch Tätigkeit und Umsicht ausge
zeichnet.“ — Vorangegangen im Tode war ihm der jüngste Bruder
Adolf Franz, geboren am 31. Oktober 1827, gestorben am 6. April 1847.