Full text : Die deutsche Hausindustrie

§  4-  Hilfskomitees  für  Heimarbeitreform

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hat  dies  jedoch  nur  —  wie  das  Beifpiel  der  Lehrwerkftätte  von  Oftheim  zeigt
—  wenn  damit  der  Induftrie  folche  Vorteile  erftehen,  daß  fie  mit  der  Fabrikware ­
  Schritt  halten  kann.  Dies  gilt  namentlich  dort,  wo  das  Gewerbe  eine  gewiffe
  Kunftfertigkeit  zuläßt,  wie  in  der  Holzinduftrie.  Sonft  ift  wohl  das  Beifpiel ­
  von  Schmalkalden  vorzuziehen,  der  Heimarbeiterjugend  eine  Schulung
in  verwandten  Fabrik-  oder  handwerksmäßigen  Berufen  zu  ermöglichen.
§  4-  Hilfskomitees  für  Heimarbeitreform
Zum  Schluffe  fei  einer  Einrichtung  gedacht,  die  einftweilen  nur  geplant
ift,  deren  Verwirklichung  aber  neuerdings  durch  eine  Denkfchrift  in  die  Wege
geleitet  wurde.
Es  handelt  fich  darum,  die  Wohltaten,  welche  die  Gefetzgebung  den  Heimarbeitern ­
  zweifellos  bietet,  ihnen  nach  Kräften  zugänglich  zu  machen,  damit
nicht  an  der  Unkenntnis  und  Nachläffigkeit  der  Heimarbeiter  die  Abficht  des
Gefetzgebers  fcheitere.  Auf  die  Schwierigkeit  diefes  Problems  hatte  fchon
1906  der  Abgeordnete  Dr.  Hitze  hingewiefen,  als  er  feinen  von  allen  bürgerlichen
Parteien  unterftützten  Antrag  einreichte,  worin  die  Regierung  um  Erlaß
von  Schutzbeftimmungen  für  die  Heimarbeiter  erfucht  wurde.  Hitze  fah  daher
in  feinem  Anträge  die  Bildung  von  Schutzkomitees  vor,  die  fich  die  Durchführung ­
  der  gefetzlichen  Beftimmungen  angelegen  fein  laffen  follten.
Diefer  wertvolle  Gedanke  foll  nun  fruchtbar  gemacht  werden  durch  die
Einrichtung  fogenannter  Hilfskomitees.  Die  Grundlinien  zur  Verwirklichung
des  Planes  wurden  in  einer  von  Gertrud  Dyhrenfurth,  Gräfin  Montgelas,  Profeffor
Francke  und  Profeffor  Hitze  verfaßten  Denkfchrift  vorgezeichnet,  der  wir  die
folgenden  Gedanken  entnehmen.
Überall  dort,  wo  bereits  gewerkfchaftliche  Organifationen  der  Heimarbeiter
  beftehen,  find  diefe  in  erfter  Linie  die  berufenen  und  gegebenen  Vertreter, ­
  an  der  Durchführung  der  gefetzlichen  Beftimmungen  mitzuarbeiten.
Die  H  ilfskomitees  hätten  nur  dort  einzutreten,  wo  andere  geeignete
Organifationen  fehlen.  Als  Träger  der  Hilfskomitees  ift  an  unabhängige,
über  die  örtlichen  Verhältni  ffe  gut  orientierte  Vertrauensperfonen  gedacht
(Pfarrer,  Lehrer,  gebildete  Frauen  ufw.),  die  bereit  find,  an  der  Durchführung
der  Reformmaßnahmen  fich  zu  beteiligen,  und  die  wiederum  Hilfskräfte
für  diefe  Beftrebungen  aus  ihrem  Bezirke  um  fich  zu  fammeln  und  zu  fchulen
hätten.  Diefen  Hilfskomitees  würden  hauptfächlich  die  folgenden  Aufgaben
zufallen:  1.  den  Heimarbeitern  mit  Rat  und  Tat  an  die  Hand  zu  gehen,  damit
fie  die  Rechte  und  Pflichten  kennen  lernen,  die  ihnen  aus  der  neuen  Gefetzgebung ­
  erwach  fen;  2.  den  Polizeibehörden,  Gewerbeinfpektionen  und  Zen ­
            
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