Full text: Hundert Jahre J.P. Bachem, Buchdruckerei, Verlagsbuchhandlung, Zeitungsverlag

nicht fremd bleiben. Hier lieferte im Jahre 1829 Anton Freiherr 
von M y 1 i u s in seinem Buche „D e r H a n d e 1, betrachtet in seinem 
Einflüsse auf die Entwicklung der bürgerlichen, geistigen und 
sittlichen Kultur“ eine anregende Arbeit. Er hebt hervor, daß 
im 18. Jahrhundert fast alle Kriege den Handel zur ersten Ver 
anlassung hatten. „Seit Cromwells Zeiten wurde in England 
kein Krieg geführt, wo nicht die größere Ausbreitung des Handels, 
wo nicht die sichtbare, doch gewiß immer die unsichtbare Trieb 
feder war.“ Noch manche weiteren nützlichen Folgen für Anmut 
und Sitte sieht der Verfasser in dem Betrieb des Handels. 
Mit dem Handel steht der Verkehr in inniger Verwandt 
schaft, und auch auf diesem Gebiete machte sich der Verlag 
bemerkbar. Zu jener Zeit erregte die Frage der Freiheit der 
Rheinschiffahrt erneut die Gemüter. Köln und Mainz ver 
teidigten bis zum äußersten ihr jahrhundertealtes Stapelrecht, 
das, auf dem Papier bereits 1804 und 1815 aufgehoben, die Städte 
zu dem Verlangen berechtigte, alles an ihnen vorüberzuführende 
Kaufmannsgut in den öffentlichen Kaufhäusern drei Tage lang anzu 
bieten 17 . In dem Fortfall des Stapels sah man besonders in Köln das 
größte geldliche Unglück. Die beiden Städte veranlaßten deshalb 
im Jahre 1827 die Abfassung einer großen Denkschrift, die unter 
dem Titel „UeberdieHandels-SchiffahrtaufdemRhein- 
strom besonders in Beziehung auf das Königreich der Nieder 
lande“ bei Carl Drechsler in Heilbronn erschien und noch im gleichen 
Jahre bei Bachem in französischer Uebersetzung herauskam. Auch 
eine Uebersetzung in die niederländische Sprache wurde veranlaßt. 
Die Bachemsche Veröffentlichung „D e la navigation du Rhin“ 
ist übrigens höchstwahrscheinlich gar nicht in Köln gedruckt worden. 
Es hat damit eine etwas wunderliche Bewandtnis. Das Buch trägt nämlich 
den Namen des fingierten Druckers Pierre Marte au 18 . Die Denkschrift 
erfuhr noch im Jahre ihres Erscheinens eine sehr geschickte Widerlegung 
durch den holländischen Advokaten Op den Hooff, die auch in deutscher 
Uebersetzung erschien („Bemerkungen gegen die deutsche Schrift etc.“; 
Amsterdam, bei Erben H. Hartmann). 
Die Streitigkeiten über die Rheinschiffahrt führten endlich im Jahre 1831 
zu einer Einigung. Der 31. März dieses Jahres ist für die Rheinschiffahrt 
ein entscheidender Tag geworden. An ihm wurde unter den Uferstaaten 
des Rheines (Baden, Bayern, Frankreich, Hessen, Nassau, die Niederlande 
und Preußen) die „Rheinschiffahrtsordnung“ festgelegt, deren erster Artikel 
lautete: „Die Schiffahrt auf dem Rheinstrome in seinem ganzen Laufe soll 
von da an, wo dieser Fluß schiffbar wird, bis in die See, sowohl aufwärts
	        
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