Full text : Hundert Jahre J.P. Bachem, Buchdruckerei, Verlagsbuchhandlung, Zeitungsverlag

nicht  fremd  bleiben.  Hier  lieferte  im  Jahre  1829  Anton  Freiherr
von  M  y  1  i  u  s  in  seinem  Buche  „D  e  r  H  a  n  d  e  1,  betrachtet  in  seinem
Einflüsse  auf  die  Entwicklung  der  bürgerlichen,  geistigen  und
sittlichen  Kultur“  eine  anregende  Arbeit.  Er  hebt  hervor,  daß
im  18.  Jahrhundert  fast  alle  Kriege  den  Handel  zur  ersten  Veranlassung ­
  hatten.  „Seit  Cromwells  Zeiten  wurde  in  England
kein  Krieg  geführt,  wo  nicht  die  größere  Ausbreitung  des  Handels,
wo  nicht  die  sichtbare,  doch  gewiß  immer  die  unsichtbare  Triebfeder ­
  war.“  Noch  manche  weiteren  nützlichen  Folgen  für  Anmut
und  Sitte  sieht  der  Verfasser  in  dem  Betrieb  des  Handels.
Mit  dem  Handel  steht  der  Verkehr  in  inniger  Verwandtschaft, ­
  und  auch  auf  diesem  Gebiete  machte  sich  der  Verlag
bemerkbar.  Zu  jener  Zeit  erregte  die  Frage  der  Freiheit  der
Rheinschiffahrt  erneut  die  Gemüter.  Köln  und  Mainz  verteidigten ­
  bis  zum  äußersten  ihr  jahrhundertealtes  Stapelrecht,
das,  auf  dem  Papier  bereits  1804  und  1815  aufgehoben,  die  Städte
zu  dem  Verlangen  berechtigte,  alles  an  ihnen  vorüberzuführende
Kaufmannsgut  in  den  öffentlichen  Kaufhäusern  drei  Tage  lang  anzubieten ­
  17 .  In  dem  Fortfall  des  Stapels  sah  man  besonders  in  Köln  das
größte  geldliche  Unglück.  Die  beiden  Städte  veranlaßten  deshalb
im  Jahre  1827  die  Abfassung  einer  großen  Denkschrift,  die  unter
dem  Titel  „UeberdieHandels-SchiffahrtaufdemRheinstrom
  besonders  in  Beziehung  auf  das  Königreich  der  Niederlande“ ­
  bei  Carl  Drechsler  in  Heilbronn  erschien  und  noch  im  gleichen
Jahre  bei  Bachem  in  französischer  Uebersetzung  herauskam.  Auch
eine  Uebersetzung  in  die  niederländische  Sprache  wurde  veranlaßt.
Die  Bachemsche  Veröffentlichung  „D  e  la  navigation  du  Rhin“
ist  übrigens  höchstwahrscheinlich  gar  nicht  in  Köln  gedruckt  worden.
Es  hat  damit  eine  etwas  wunderliche  Bewandtnis.  Das  Buch  trägt  nämlich
den  Namen  des  fingierten  Druckers  Pierre  Marte  au 18 .  Die  Denkschrift
erfuhr  noch  im  Jahre  ihres  Erscheinens  eine  sehr  geschickte  Widerlegung
durch  den  holländischen  Advokaten  Op  den  Hooff,  die  auch  in  deutscher
Uebersetzung  erschien  („Bemerkungen  gegen  die  deutsche  Schrift  etc.“;
Amsterdam,  bei  Erben  H.  Hartmann).
Die  Streitigkeiten  über  die  Rheinschiffahrt  führten  endlich  im  Jahre  1831
zu  einer  Einigung.  Der  31.  März  dieses  Jahres  ist  für  die  Rheinschiffahrt
ein  entscheidender  Tag  geworden.  An  ihm  wurde  unter  den  Uferstaaten
des  Rheines  (Baden,  Bayern,  Frankreich,  Hessen,  Nassau,  die  Niederlande
und  Preußen)  die  „Rheinschiffahrtsordnung“  festgelegt,  deren  erster  Artikel
lautete:  „Die  Schiffahrt  auf  dem  Rheinstrome  in  seinem  ganzen  Laufe  soll
von  da  an,  wo  dieser  Fluß  schiffbar  wird,  bis  in  die  See,  sowohl  aufwärts
            
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