Full text : Hundert Jahre J.P. Bachem, Buchdruckerei, Verlagsbuchhandlung, Zeitungsverlag

den  Zusätzen  begleitet  waren:  »Ich  verzichte  nicht  minder  auf  meine
in  Ihrem  Besitze  befindlichen  Novitäten  und  eröffne  Ihnen  ein  Conto  für
immer,  wobei  es  von  Ihnen  abhängen  soll,  die  Zahlungen  zu  leisten,
wenn  die  Möglichkeit  mit  Ihrer  Rechtlichkeit  und  Ihrem  guten  Willen
gleichen  Schritt  hält.«“
Das  Haus  an  der  Hohenstraße  hatte  schon  unter  Preis  für
17000  Taler  an  A.  Kogge  verkauft  werden  müssen;  am  19.  April
folgte  ihm  das  Honnefer  Gut,  das  für  10966  Taler  in  den  Besitz
eines  Engländers,  Lewis  Agassiz,  überging.  Alle  Mitglieder  der
Familie  setzten  ihr  Aeußerstes  ein,  die  Scharte  wieder  auszuwetzen; ­
  alles  Wertvolle  an  Gold  und  Silber  wurde  verkauft,  bis
zu  den  Patengeschenken  der  Kinder,  der  Haushalt  möglichst  eingeschränkt. ­
  Infolgedessen  konnten  denn  auch  die  in  dem  Uebereinkommen
  mit  den  Gläubigern  übernommenen  Verpflichtungen
genau  erfüllt  werden;  schon  im  Jahre  1845  war  dies  Ziel  erreicht.
Mit  der  Erfüllung  der  gesetzlich  übernommenen  Verpflichtungen
war  Lambert  Bachem,  wie  er  das  schon  in  seinem  obenerwähnten
Rundschreiben  zum  Ausdruck  gebracht  hatte,  nicht  zufrieden.
Auch  der  in  dem  Uebereinkommen  ausgefallene  Teil  der  Schulden
sollte  noch  getilgt  und  für  die  Firma  die  förmliche  Wiedereinsetzung ­
  in  den  vorigen  Stand  erreicht  werden.  Auch  das  war
im  Jahre  1853  gelungen,  und  Bachem  beantragte  unterm  23.  April
dieses  Jahres  seine  „Rehabilitation“  beim  Rheinischen
Appellationsgerichtshofe  in  Köln.
„Durch  Vermehrung  der  angestrengtesten  Thätigkeit  und  wo
möglich  durch  größere  Sparsamkeit  und  Entbehrung  in  Beziehung
auf  meine,  gleiche  Gesinnungen  und  Gefühle  mit  mir  theilende
Familie“,  heißt  es  in  der  Eingabe,  „ist  es  mir  gelungen,  nicht
nur  den  bewilligten  Nachlaß  von  25  Prozent,  sondern  auch  d  i  e
Zinsen  der  von  mir  verschuldeten  Summe  nebst  den  Kosten
vollständig  an  meine  Gläubiger  in  der  Zwischenzeit  bezahlen
zu  können“.  .  .
Der  kgl.  Generalprokurator  beantragte  unterm  21.  Oktober
1853  die  Bewilligung  des  Gesuches,  worauf  unterm  7.  November
der  erste  Zivilsenat  des  Rheinischen  Appellationsgerichtshofs
den  Buchhändler  Lambert  Bachem  „rehabilitiert“  erklärte, ­
  welches  Urteil  durch  öffentliche  Verlesung  und  Eintragung ­
  in  die  betreffenden  Register  bekannt  gemacht  wurde.
Die  Kölnische  Zeitung  fügte  der  Erwähnung  dieser  Tatsache  die
Bemerkung  bei,  daß  dies  „der  einzige  Fall  einer  Rehabilitation
            
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