Full text : Hundert Jahre J.P. Bachem, Buchdruckerei, Verlagsbuchhandlung, Zeitungsverlag

Geschäfte  von  den  Schultern  des  kränklichen  65jährigen  Vaters
auf  die  seinen  übergegangen;  am  29.  Mai  1854  hatte  Lambert
seinem  Sohne  Prokura  erteilt  und  ihm  die  Leitung  des  Geschäftes
auch  formell  überlassen.  Noch  kein  halbes  Jahr  später,  am
10.  November  1854,  machte  eine  Lungenentzündung  „nach  langen
rheumatischen  Leiden“  seinem  Leben  ein  Ende.
Im  Tode  vorangegangen  waren  ihm  seine  Gattin  Maria  Helene,
geborene  Wasserfall,  am  9.  März  1846  und  seine  Söhne 25  Adolf
im  Alter  von  20  und  Karl  im  Alter  von  30  Jahren,  so  daß  er
als  einzige  Erben  seinen  ältesten  Sohn  Josef  und  eine  Tochter
Emilie  hinterließ.
Beide  Erben  zeigten  unterm  5.  Dezember  1854  an,  daß  sie  das
Geschäft  unverändert  fortsetzen  würden  und  daß  Josef  Bachem
von  seiner  Schwester  zur  Leitung  bevollmächtigt  worden  sei.
Da  der  Titel  eines  Hofbuchhändlers  Lambert  Bachem  nur  persönlich ­
  zuerkannt  worden  war,  mußte  er  fortan  fallen  gelassen
werden.
Indes  war  diese  Vereinbarung  von  nur  privater  Bedeutung.  Zwar
hatte  der  Polizeidirektor  Geiger  unterm  23.  Dezember  1854  die  Fortführung
des  väterlichen  Geschäftes  zum  Zwecke  der  Nachlaßprüfung  einstweilen
auf  sechs  Monate  gestattet.  Dazu  mußte  aber  ein  geprüfter  Stellvertreter
in  Wirksamkeit  treten;  als  solcher  wurde  zuerst  unterm  23.  Dezember  1854
der  Buchdrucker  Johann  Aime  Mermet  ernannt,  am  24.  Januar  1855  gab
die  Regierung  dieselbe  Erlaubnis  dem  Buchdrucker  Jos.  Stadler  aus
Erfurt.  Diese  sechs  Monate  benutzte  Josef  Bachem,  um  sich  auf  die
Buchhändler-  und  Buchdruckerprüfungen  vorzubereiten.
Neben  der  Unbescholtenheit,  Zuverlässigkeit,  der  allgemeinen  Bildung
und  dem  Nachweis  der  nötigen  Mittel  zur  Ausübung  der  Gewerbe  eines
Buchdruckers  oder  Buchhändlers,  die  die  Gewerbeordnung  von  1845
forderte,  bestimmte  das  Preßgesetz  vom  12.  Mai  1851  in  seinem  ersten
Paragraphen,  daß  die  genannten  Gewerbe  nur  mit  Genehmigung  der
Bezirksregierung  ausgeübt  werden  dürften.  Diese  wurde  aber  nur  auf
Grund  eines  Befähigungsnachweises  erteilt.
Die  Buchhändlerprüfung,  der  sich  Josef  Bachem  am  23.  März  1855
unterzog  und  in  der  er  eine  Darstellung  der  Entstehung  und  Entwicklung
des  deutschen  Buchhandels  zu  bearbeiten  hatte,  bestand  er  mit  „sehr  gut“.
Unterm  16.  Juni  folgte  die  Prüfung  als  Buchdrucker 23 ,  die  sich  aus
einem  theoretischen  und  einem  praktischen  Teil  zusammensetzte.  Die
Buchdrucker  Peter  Schmitz  und  Adolf  Baedeker  stellten  ihm  als  theoretische ­
  Aufgabe  die  Ausarbeitung  einer  „Geschichte  der  Buchdruckerkunst ­
  von  ihrem  Ursprung  bis  auf  die  Gegenwart,  nebst  Mitteilungen
über  die  neuesten  Erfindungen  in  dieser  Kunst“.  Die  praktische  Prüfung,
            
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