Full text: Hundert Jahre J.P. Bachem, Buchdruckerei, Verlagsbuchhandlung, Zeitungsverlag

Geschäfte von den Schultern des kränklichen 65jährigen Vaters 
auf die seinen übergegangen; am 29. Mai 1854 hatte Lambert 
seinem Sohne Prokura erteilt und ihm die Leitung des Geschäftes 
auch formell überlassen. Noch kein halbes Jahr später, am 
10. November 1854, machte eine Lungenentzündung „nach langen 
rheumatischen Leiden“ seinem Leben ein Ende. 
Im Tode vorangegangen waren ihm seine Gattin Maria Helene, 
geborene Wasserfall, am 9. März 1846 und seine Söhne 25 Adolf 
im Alter von 20 und Karl im Alter von 30 Jahren, so daß er 
als einzige Erben seinen ältesten Sohn Josef und eine Tochter 
Emilie hinterließ. 
Beide Erben zeigten unterm 5. Dezember 1854 an, daß sie das 
Geschäft unverändert fortsetzen würden und daß Josef Bachem 
von seiner Schwester zur Leitung bevollmächtigt worden sei. 
Da der Titel eines Hofbuchhändlers Lambert Bachem nur per 
sönlich zuerkannt worden war, mußte er fortan fallen gelassen 
werden. 
Indes war diese Vereinbarung von nur privater Bedeutung. Zwar 
hatte der Polizeidirektor Geiger unterm 23. Dezember 1854 die Fortführung 
des väterlichen Geschäftes zum Zwecke der Nachlaßprüfung einstweilen 
auf sechs Monate gestattet. Dazu mußte aber ein geprüfter Stellvertreter 
in Wirksamkeit treten; als solcher wurde zuerst unterm 23. Dezember 1854 
der Buchdrucker Johann Aime Mermet ernannt, am 24. Januar 1855 gab 
die Regierung dieselbe Erlaubnis dem Buchdrucker Jos. Stadler aus 
Erfurt. Diese sechs Monate benutzte Josef Bachem, um sich auf die 
Buchhändler- und Buchdruckerprüfungen vorzubereiten. 
Neben der Unbescholtenheit, Zuverlässigkeit, der allgemeinen Bildung 
und dem Nachweis der nötigen Mittel zur Ausübung der Gewerbe eines 
Buchdruckers oder Buchhändlers, die die Gewerbeordnung von 1845 
forderte, bestimmte das Preßgesetz vom 12. Mai 1851 in seinem ersten 
Paragraphen, daß die genannten Gewerbe nur mit Genehmigung der 
Bezirksregierung ausgeübt werden dürften. Diese wurde aber nur auf 
Grund eines Befähigungsnachweises erteilt. 
Die Buchhändlerprüfung, der sich Josef Bachem am 23. März 1855 
unterzog und in der er eine Darstellung der Entstehung und Entwicklung 
des deutschen Buchhandels zu bearbeiten hatte, bestand er mit „sehr gut“. 
Unterm 16. Juni folgte die Prüfung als Buchdrucker 23 , die sich aus 
einem theoretischen und einem praktischen Teil zusammensetzte. Die 
Buchdrucker Peter Schmitz und Adolf Baedeker stellten ihm als theo 
retische Aufgabe die Ausarbeitung einer „Geschichte der Buchdrucker 
kunst von ihrem Ursprung bis auf die Gegenwart, nebst Mitteilungen 
über die neuesten Erfindungen in dieser Kunst“. Die praktische Prüfung,
	        
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