Full text: Der Antwerpener Hafen und die Pariser Wirtschaftskonferenz

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Was die Hôhe des Anlagekapitals auf 1 km Betriebslânge 
anlangt, so stent Belgien 1911 mit 613 000 Fr. an zweitef Stelle, 
übertroffen nur von GroBbritannien und Irland, wo diese Ziffer 
877 000 Fr. erreicht; Frankreich lâBt es mit 473 000 Fr, und 
Deutschland mit ungefâhr 390 000 Fr, hinter sich zurück, 9 ) 
Die Finanzpolitik, durch weîche sich der Staat für den 
Betrieb seiner Eisenbalmen leiten lieB, wurde von Nothomb, 
dem Minister der ôffentlichen Arbeiten, in seinem Bericht an 
die Kammer vom 26. November 1838 in îolgenden Worten 
klar dargelegt: „Die Staatsbahnen sind als eine Einrichtung zu 
betrachten, die weder eine Bürde noch eine Einnahmequelle 
des Fiskus sein darf, und es ist von ihr nur zu fordern, daB sie 
ihre Ausgaben deckt." 1906 bestatigte der Minister Hubert 
als Berichterstatter des Eisenbahnetats diese Anschauungs- 
weise: „Wenn sie [die Eisenbahnen] ihre Unkosten, die Ver- 
zinsung und Schuldentilgung des angeîegten Kapitals gedeckt 
haben, muB der ÜberschuB zum Zwecke der Betriebsverbesse- 
rung, der Erniedrigung von Tarif en und der Erhôhung von 
Gehâltern und Lôhnen an sie zurückkehren.“ 
Und tatsâchlich hat sich vom Beginn bis auf unsere Tage 
[1835—1912) nur ein Aktivsaldo von 27 Mill, Fr, ergeben: 
200 Milî, an Überschüssen stehen 173 Mill, an Fehlbetrâgen 
gegenüber, Das Anlagekapital hat, obwohl es sich in dem 
Zeitraum verzehnfachte, einerseits nur eine bescheidene 
Tilgung erfahren und andererseits sich mit einer geringfügigen 
Verzinsung begnügt, wohingegen in Deutschland z. B, die Eisen 
bahnen eine Einnahmequelle für den Staat bilden, 
Der belgische Staat muB daher wohl der Ansicht gewesen 
sein, daB der durch die Eisenbahnen ins Leben gerufene Ver- 
kehr, woran die Durchfuhr einen überwiegenden Anteil nimmt, 
für den Handel und die Industrie des Landes eine Gewinnquelle 
bildet, die den Betrieb auf einer derartigen Grundlage recht- 
fertigt. Andererseits ware ohne die Durchfuhr irgend eine 
Tilgung und Verzinsung des Anlagekapitals, wie geringfügig 
diese sich auch gegenwârtig stellt, nicht mehr moglich; eine 
auch nur einigermaBen in Betracht kommende Erhôhung der 
inlândischen Tarife würde tatsâchlich für eine groBe Anzahl 
*) H, Schumacher, Antwerpen, S, 153 f.
	        
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