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Es verhält sich nun ganz entsprechend mit den tat
sächlichen Unterschieden des Besitzes innerhalb der bür
gerlichen Welt.
Daß sich der Großbürger in seinem Zimmer der
großen Annehmlichkeit und des großen Vorteils erfreue,
welche ein großer bürgerlicher Besitz für den Besitzenden
in sich schließt — nichts einfacher, nichts natürlicher
und nichts rechtmäßiger als das!"
Beiläufig also, meine Herren, so sehr reize ich in dieser
Broschüre die besitzlosen Klassen zum Hasse gegen die
Besitzenden auf, daß ich ausdrücklich für die Recht
mäßigkeit dieses Besitzes eintrete, die Freude
über die Vorteile und Annehmlichkeiten, die er gewährt,
für die natürlichste und rechtmäßigste Sache von der
Welt erkläre!
Ich fahre unmittelbar in jener Definition fort:
„So sehr der Arbeiter und der Kleinbürger, mit
einem Worte die ganze nicht Kapital besitzende Klasse,
berechtigt ist, vom Staate zu verlangen, daß er sein
ganzes Sinnen und Trachten darauf richte, wie die
kummervolle und notbeladene materielle Lage der
arbeitenden Klasse zu verbessern und wie auch ihnen,
durch deren Hände alle die Reichtümer produziert
werden, mit denen unsere Zivilisation prunkt, deren
Händen alle die Produkte ihre Entstehung verdanken,
ohnewelchediegesamteGesellschaft keinen Tag existieren
könnte, zu einem reichlichen und gesicherten Erwerbe
und damit wieder zu der Möglichkeit g eistig er Bildung
und somit erst zu einem wahrhaft menschenwürdigen
Dasein zu verhelfen sei —, wie sehr, sage ich, die arbeiten
den Klassen auch berechtigt sind, dies vom Staate zu