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daher auf Artikel 134 Bezug zu nehmen. — Indessen
nach den erhaltenen Versicherungen über den wirklich
gebrauchten Ausdruck, der anders durch mein Ohr
verstanden war, indem ich glaubte, gehört zu haben, der
Staatsanwalt sei der juristische Prügeljunge ...
(Lebhafte Bewegung unter den Zuhörern)
,.. möchte in der letzten Stelle der Verteidigung eine
neue Beleidigung des Herrn Staatsanwalts nicht ge
funden werden können. Der Gerichtshof nimmt daher
davon Abstand, den früheren, auch jetzt noch aufrecht
erhaltenen Beschluß auf eventuelle Wortentziehung hier
eintreten zu lassen, und gibt somit dem Angeklagten
Gelegenheit, sich weiter, ohne abermalige Beleidigungen,
auszulassen.
Lassalle (fortfahrend): Ja, wenn ich das (der
wissenschaftliche Prügeljunge des Staatsanwalts, Anm.
d. H.) wäre, wenn ich einzustehen hätte für diese
seine Unbekanntschaft mit alledem, was auf den ver
schiedenartigsten Gebieten der Wissenschaft bereits Aus
druck und Anerkennung gefunden hat —, die Strafen,
die Sie mir dann in Ihrer Indignation zudiktieren
dürften, meine Herren Präsident und Räte, könnten
enorm sein!
Ich verstehe die Sprache des Staatsanwalts eben
sowenig, als er die meinige versteht. Im Griechischen
nannte man denjenigen barbaros, einen Barbar, der
unsre Sprache nicht verstand und dessen Sprache wir
nicht verstanden. Und so sind wir beide, der Staats
anwalt und ich, Barbaren füreinander!
Endlich weist jener Satz der Anklageschrift, mit dessen
Analyse ich mich befasse, noch ein drittes Moment nach.