Full text: Ferdinand Lassalle

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daher auf Artikel 134 Bezug zu nehmen. — Indessen 
nach den erhaltenen Versicherungen über den wirklich 
gebrauchten Ausdruck, der anders durch mein Ohr 
verstanden war, indem ich glaubte, gehört zu haben, der 
Staatsanwalt sei der juristische Prügeljunge ... 
(Lebhafte Bewegung unter den Zuhörern) 
,.. möchte in der letzten Stelle der Verteidigung eine 
neue Beleidigung des Herrn Staatsanwalts nicht ge 
funden werden können. Der Gerichtshof nimmt daher 
davon Abstand, den früheren, auch jetzt noch aufrecht 
erhaltenen Beschluß auf eventuelle Wortentziehung hier 
eintreten zu lassen, und gibt somit dem Angeklagten 
Gelegenheit, sich weiter, ohne abermalige Beleidigungen, 
auszulassen. 
Lassalle (fortfahrend): Ja, wenn ich das (der 
wissenschaftliche Prügeljunge des Staatsanwalts, Anm. 
d. H.) wäre, wenn ich einzustehen hätte für diese 
seine Unbekanntschaft mit alledem, was auf den ver 
schiedenartigsten Gebieten der Wissenschaft bereits Aus 
druck und Anerkennung gefunden hat —, die Strafen, 
die Sie mir dann in Ihrer Indignation zudiktieren 
dürften, meine Herren Präsident und Räte, könnten 
enorm sein! 
Ich verstehe die Sprache des Staatsanwalts eben 
sowenig, als er die meinige versteht. Im Griechischen 
nannte man denjenigen barbaros, einen Barbar, der 
unsre Sprache nicht verstand und dessen Sprache wir 
nicht verstanden. Und so sind wir beide, der Staats 
anwalt und ich, Barbaren füreinander! 
Endlich weist jener Satz der Anklageschrift, mit dessen 
Analyse ich mich befasse, noch ein drittes Moment nach.
	        
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