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Sie hatte sehr mächtige Verwandte. Vater und Mutter
der Gräfin waren schon lange tot, aber ihre Brüder, ihre
natürlichen Beschützer, und auch ihre Schwäger nahmen
die höchsten Stellungen ein. Es ist wahr, diese ganze
Familie war sehr aufgebracht gegen den Grasen, und
alle verdammten ihn heftig. Häufig während der Dauer
dieser Ehe machten sie Anstrengungen, um den Grafen
zu dem Versprechen zu bringen, daß er sein Betragen
ändern wolle; mehrmals veranstalteten sie Familienrat
und zwangen auch den Grafen, freiwillige Abmachungen
zu unterschreiben, um das Los der Gräfin vor seinen Ver
folgungen zu schützen. Der Graf gab jedesmal nach,
versöhnte sich auch scheinbar und unterschrieb alles, was
man von ihm verlangte; nach drei Tagen aber begannen
seine Freveltaten von neuem. Freiwillige Abmachungen
unter Eheleuten haben nach unseren Gesetzen nichts zu
bedeuten. <
Da der Graf'nie sein Wort als Edelmann hielt und
seine mündlichen oder schriftlichen Versprechungen schon
am nächsten Tage wieder brach, so blieb der Gräfin nichts
anderes übrig, als sich ans Gericht zu wenden.
Einmal, im Jahre 1843, veranlaßte der Fürst Hatzfeldt,
der Bruder der Gräfin, sogar den König, zugunsten der
Gräfin zu intervenieren. Der König befahl durch eine
Kabinettsorder dein Grafen, sein schändliches Benehmen
gegen die Gräfin zu ändern. Aber der Gras blieb auch
dagegen taub, und da der König bei uns nicht die Macht
des Aaren hat und in Privatangelegenheiten nicht ein
greifen kann, so blieb auch dies ohne jegliche Wirkung.
Es gab nur noch ein einziges Rettungsmittel: die Hilfe
der Gerichte. Dieses Mittel war schon längst ins Auge