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Der Weg über Deutschland zu Helenen
München, 18. August
Gräfin! Kein Verdammter in so entsetzlicher Höllen
qual !!!
Ihren Brief (von Mainz) erhalten. —
1. Auch nach bayerischem Gesetz ist sie mit einund
zwanzig Jahren majorenn. Gleichwohl ist auch dann
noch, da sie nicht emanzipiert ist, Einwilligung des
Vaters nötig, die aber, wenn verweigert, durch die Ge
richte erteilt werden kann, und wie mir Dr. Haenle
sagte, auch erteilt werden würde. Haenle nimmt sich
meiner Sache mit aller Energie an. Er will die Klage
auf Einwilligung in meinem Namen stellen, macht sich
zwar keine Illusion, daß auf dem Rechtswege praktisch
etwas zu erreichen sei, meint aber auch den Vater durch
Furcht vor dem Skandal einzuschüchtern, will ihm einen
Brief schreiben, worin er ihm dieses alles vorstellt usw.
2. Ich komme soeben voin Minister deö Auswärtigen
zurück, Baron von Schrenk, mit dem ich eine fast zwei
stündige Unterredung gehabt. Er fand mich Herrn von
Doenniges gegenüber ganz im Recht und ging z. B.
so weit, zu sazen: Ich würde Ihnen unter solchen Um
standen meine Tochter nicht verweigern, obgleich ich
begreife, daß es nicht angenehm wäre, einen Schwieger
sohn von so überwiegend politischer Bedeutung zu
haben... In Summa, er war ganz für mich, war sich
nur nicht darüber einig, was er tun solle und könne;
ein gütlicher Brief würde nichts nützen; befehlen könne
er nicht. Er verabredete mit mir, daß ich morgen