Full text : Ferdinand Lassalle

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Präsident:  Ich  will  den  Angeklagten  unterbrechen,
da  er  sich  einen  durchaus  unstatthaften  Vorwurf  gegen
die  königliche  Staatsanwaltschaft  erlaubt.  In  solcher
Weise  dürfen  Sie  nicht  weitersprechen.
Angeklagter:  Ich  muß  mich  beziehen  auf  eine  Gesetzesstelle, ­
  Herr  Präsident,  auf  einen  Artikel  der  Verfassungsurkunde. ­

Präsident:  Dann  möchte  ich  doch  dem  Angeklagten
raten,  sich  etwas  anders  auszudrücken.  Der  Angeklagte
hat  sich  auf  den  bestimmten  Vorwurf,  der  ihm  gemacht
ist,  also  im  vorliegenden  Falle  darauf  zu  beschränken,
zu  erörtern,  ob  er  den  öffentlichen.  Frieden  in  der  ihm
zur  Last  gelegten  Weise  gefährdet  habe  oder  nicht.  Was
soll  hier  eine  Verletzung  der  Verfassung?
Aiugeklagter:  Im  Gegenteil,  Herr  Präsident,  ich
behaupte  ja  eben  —  lassen  Sie  mir  nur  Raum,  um
wenige  Sätze  zu  sagen;  Sie  werden  dann  sehen,  wie
relevant  es  ist!  —,  daß  ich  gar  nicht  dieses  Vergehens
überhaupt  angeklagt  werden  darf,  weil  mich  vor
allem  die  Verfassung,  und  diese  schon  ganz  allein,
schützen  müßte.  Ich  kann  doch  nicht  voraus  wissen,  welche
Erwägung  allein  zu  meiner  Entlastung  ausreicht  und
welche  überflüssig  wäre!  In  der  besonderen  Entwicklung ­
  der  Gedanken  und  Sätze  meiner  Verteidigung ­
  muß  ich  doch  frei  sein,  sonst  will  ich  lieber
schweigend  und  mit  über  die  Brust  gekreuzten  Armen
mein  Schicksal  über  mich  ergehen  lassen!
(Der  Angeklagte  setzt  sich  nieder.  Große  Bewegung  unter  den
Anwesenden.  Jetzt  erhebt  sich  der  Verteidiger)
Verteidiger:  Ich  spreche  n  eine  Ansicht  dahin  aus,
daß  ein  Angeklagter  berechtigt  ist,  zu  seiner  Verteidigung
            
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