Full text : Ferdinand Lassalle

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Horn  ominösen  Angedenkens  die  Licentia  docendi  wegen
seiner  Evangelienlehre  entzogen  werden  sollte;  der  erste
Fall  in  diesem  Jahrhundert,  in  welchem  eine  —  und
doch  wie  unendlich  geringere  —  Antastung  der  Freiheit
der  Wissenschaft  gewagt  wurde.  Die  Fakultäten  kamen
in  Aufregung,  die  Gutachten  schwirrten  monatelang
hin  und  her,  Männer  von  den  ruhmreichsten  Namen,
wie  Marheinecke  und  andre,  erklärten  Protestantismus
und  Intelligenz  für  in  ihren  Grundfesten  bedroht,  wenn
solche  in  Preußen  unerhörte  Anmaßung  Erfolg  haben
könne,  und  selbst  solche  Gutachten,  welche  gehorsam  nach
dem  niinisteriellen  Wunsche  ausfielen,  basierten  ihre
Konklusion  doch  nur  darauf,  daß  es  sich  hier  um  eine
Licentia  docendi  in  der  theologischen  Fakultät  handle,
mit  deren  Grundprinzipien  jene  Bauersche  Evangelienlehre ­
  in  Widerspruch  stehe,  und  erklärten  ausdrücklich,  daß,
.hätte  es  sich  hier  um  eine  Licentia  docendi  in  einer  nichttheologischen, ­
  in  einer  philosophischen  Fakultät  gehandelt,
die  Entscheidung  die  entgegengesetzte  hätte  sein  müssen.
Niemandem  aber,  und  Eichhorn  selbst  nicht,  war  der
Gedanke  in  den  Sinn  gekommen,  jene  Lehre  vor  das
Forum  des  Strafrechts  zu  ziehen!  Einen  theologischen
Lehrstuhl  entzog  man  dem  Verkünder  untheologischer
wissenschaftlicher  Resultate;  dieselben  mit  dem  Büttel
zu  bekämpfen  —  so  weit  war  man  unter  dem  Absolutismus ­
  noch  nicht  gediehen!
Selbst  unter  dem  pietistischen  Absolutismus  Eichhorns,
unter  dieser  Lcclesia  miiitans  der  Verfinsterung,  bewahrte
man  doch  noch  einen  solchen  Rest  von  Scham  vor  den
uralten  Traditionen,  daß  man  in  jener  Zeit,  wo  die
Repressivgesetze  durch  die  Präventivzensur  überflüssig
            
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