während auf die Zuschläge nur rund V« (i- J. 1907: 16,7 °/ 0 ) bzw. 1 / 5
(i. J. 1907: 20,8 °/ 0 ) entfällt. In den Nicht-Provinzhauptorten, also in
den vorwiegend kleineren (ländlichen) Gemeinden, dagegen decken die
Zuschläge fast 2 / 6 (i. J. 1907; 39,3 °/ 0 ) der ordentlichen Einnahmen
und etwas über die Hälfte (i. J. 1907: 53,1 °/ 0 ) des Gesamtabgaben
ertrages, während die Oktrois weniger als % (i. J. 1907: 18,0 °/ 0 )
hzw. 1 j i (i. J. 1907; 24,4 °/ 0 ) beitragen.
Zur Ergänzung der beiden Hauptglieder sind, außer Gebühren
und Beiträgen, noch eine große Zahl kleinerer, besonders veranlagter
Steuern — im Gegensatz zur französischen Besteuerung — in das
System eingefügt. Ihr Hauptzweck ist, auch die anderen in der Ge
meinde vorhandenen, von jenen beiden Hauptgliedern nicht oder nur
unvollkommen getrofferfen Steuerkräfte, die nicht aus Grund- und
Hausbesitz fließenden Einkünfte, zu erfassen. Als die finanziell wich
tigste derselben begegnet die Familiensteuer, eine einkommensteuer
artige Klassensteuer. Neben einer allgemeinen Gewerbesteuer (tassa
di esercizio e-rivendita) finden sich gewisse Gewerbe und Berufe be
lastende Sondersteuern, wie die Yiehsteuer, Wagensteuer (teilweise),
Konzessions-(Lizenz-)abgaben. Auch fehlt es nicht an direkten Auf
wan dsteuern: Abgaben auf die Wohnungsmiete, auf das Halten von
Dienstboten, Pferden, Wagen, Hunden, Fahrrädern, Automobilen,
auf den Besuch von Schaustellungen u. a. m. Es treten hinzu eine
Steuer auf die Herstellung von Gasseusen, dann eine Abgabe auf den
Verbrauch von Gaslicht und Elektrizität zu Beleuchtungs- und Hei
zungszwecken. Endlich sei noch die Bauplatzsteuer erwähnt.
Diese Abgaben in ihrer Gesamtheit haben aber gegenüber den
beiden Hauptgliedern eine größere finanzwirtschaftliche Bedeutung
nicht erlangt. Sie liefern nicht viel über Vb des Gesamtabgaben
erträgnisses. Die Steuerentwicklung beruht in der Hauptsache auf
der Verbrauchs- und der Immobiliarbesteuerung. In dem 30 jährigen
Zeitraum 1882/1912 haben sich die Einnahmen aus den Oktrois um
99,2 Milk L., aus den Grund- und Gebäudesteuerzuschlägen um
79 Milk L. und aus den anderen Abgaben um 67,6 Milk L. vermehrt.
Hinzu kommt noch, daß fast die ganze Steuerlast der Provinzen auf
den Grundbesitz gelegt ist. Er ist daher vielfach bis an die Grenze
seiner Belastungsfähigkeit angespannt, die kommunale Grundsteuer
last steigt in manchen Gemeinden bis über den 10 fachen Betrag der
staatlichen an.
Die einseitige Anspannung der Grund- und Gebäudesteuer und
der Verbrauchsbesteuerung erfordert von dem Gerechtigkeitsstand