Full text: Die Kommunalbesteuerung in Italien

während auf die Zuschläge nur rund V« (i- J. 1907: 16,7 °/ 0 ) bzw. 1 / 5 
(i. J. 1907: 20,8 °/ 0 ) entfällt. In den Nicht-Provinzhauptorten, also in 
den vorwiegend kleineren (ländlichen) Gemeinden, dagegen decken die 
Zuschläge fast 2 / 6 (i. J. 1907; 39,3 °/ 0 ) der ordentlichen Einnahmen 
und etwas über die Hälfte (i. J. 1907: 53,1 °/ 0 ) des Gesamtabgaben 
ertrages, während die Oktrois weniger als % (i. J. 1907: 18,0 °/ 0 ) 
hzw. 1 j i (i. J. 1907; 24,4 °/ 0 ) beitragen. 
Zur Ergänzung der beiden Hauptglieder sind, außer Gebühren 
und Beiträgen, noch eine große Zahl kleinerer, besonders veranlagter 
Steuern — im Gegensatz zur französischen Besteuerung — in das 
System eingefügt. Ihr Hauptzweck ist, auch die anderen in der Ge 
meinde vorhandenen, von jenen beiden Hauptgliedern nicht oder nur 
unvollkommen getrofferfen Steuerkräfte, die nicht aus Grund- und 
Hausbesitz fließenden Einkünfte, zu erfassen. Als die finanziell wich 
tigste derselben begegnet die Familiensteuer, eine einkommensteuer 
artige Klassensteuer. Neben einer allgemeinen Gewerbesteuer (tassa 
di esercizio e-rivendita) finden sich gewisse Gewerbe und Berufe be 
lastende Sondersteuern, wie die Yiehsteuer, Wagensteuer (teilweise), 
Konzessions-(Lizenz-)abgaben. Auch fehlt es nicht an direkten Auf 
wan dsteuern: Abgaben auf die Wohnungsmiete, auf das Halten von 
Dienstboten, Pferden, Wagen, Hunden, Fahrrädern, Automobilen, 
auf den Besuch von Schaustellungen u. a. m. Es treten hinzu eine 
Steuer auf die Herstellung von Gasseusen, dann eine Abgabe auf den 
Verbrauch von Gaslicht und Elektrizität zu Beleuchtungs- und Hei 
zungszwecken. Endlich sei noch die Bauplatzsteuer erwähnt. 
Diese Abgaben in ihrer Gesamtheit haben aber gegenüber den 
beiden Hauptgliedern eine größere finanzwirtschaftliche Bedeutung 
nicht erlangt. Sie liefern nicht viel über Vb des Gesamtabgaben 
erträgnisses. Die Steuerentwicklung beruht in der Hauptsache auf 
der Verbrauchs- und der Immobiliarbesteuerung. In dem 30 jährigen 
Zeitraum 1882/1912 haben sich die Einnahmen aus den Oktrois um 
99,2 Milk L., aus den Grund- und Gebäudesteuerzuschlägen um 
79 Milk L. und aus den anderen Abgaben um 67,6 Milk L. vermehrt. 
Hinzu kommt noch, daß fast die ganze Steuerlast der Provinzen auf 
den Grundbesitz gelegt ist. Er ist daher vielfach bis an die Grenze 
seiner Belastungsfähigkeit angespannt, die kommunale Grundsteuer 
last steigt in manchen Gemeinden bis über den 10 fachen Betrag der 
staatlichen an. 
Die einseitige Anspannung der Grund- und Gebäudesteuer und 
der Verbrauchsbesteuerung erfordert von dem Gerechtigkeitsstand
	        
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