78 Hige, Gehurtenrüdgang und Sozialreform
Reich und Staat ohne jedes finanzielle Opfer helfen, und hier follten
jie rücfichtalos durchgreijen. Rückehr zur Einfachheit des guten alten preu-
Bijchen Beamtentums, das fo viel für Preußenz Größe geleiftet hat! Der
echte Beamten[tolz Joll fich jelbft genug fein, aber e8 nidht in Quzus und
Vebensgenuß der Boutgeoilie gleichtun wollen. Eine Lebensweife und
ein gefellfdhaftlidhes Auftreten über die mit dem Gehalt des Beamten
gebotene Grenze hinauz muß als eine Verfündigung gegen die den Amt3-
zgenoffen jOuldige Rücficht und Chre verurteilt und geächtet werden.
DieSpigender Behörden follen mitgutem Beifpiel
vorangehen! Tüchtigkeit und Charakter follen allein für die An-
itellung maßgebend fein, nicht aber die Mitgift der Frau! Wenn unt
‘ptweit Jonjt Gleichwertigfeit befteht, jo!l die Kinderzahl mehr als Empfehlung
gelten wie repräjentative Mittel und Neigungen. Wenn der Staat Er-
millung repräjentativer Pjlichten verlangt, muß er auch die Mittel dazır
bereitftellen, aber nicht auf den Ehrgeiz und den Geldbeutel Jeiner Beamten
‘pelulieren. Das verlangt die Würde und die Rüchicht auf die Chre und
ittlide Knteagrität des Beamtentums.
IX, Ausbau der Arbeiterverfiherung und der Penfionsgejche unter
Seräücjichtigung der KXinderzahl. — Wöchnerinnenverlicherung
Manche Anfäße einer befondern Berücfihtigung des Familienvatere
ind Ihon in unfjerer Arbeiterverficherung niedergelegt, nur fehlt die folge-
richtige Durchführung. Nach diefer Michtung bedarf fie dringend einer
Nevilion,
i, Kranfenverjiderung. Das gejeblide Krankengeld
beträgt die Hälfte des Lohnes. SE Joll einen gewijfen Erfaß des Ausfalles
im Verdienite an den Tagen der mit Erwerbsunfähigkfeit verbundenen
Rranlheit bilden. In der Familie mit vielen Kindern dedt aber felbit
der normale Arbeitsverdienft Kaum die Koften der Ernährung, KMeidung,
Miete ujw. In den Tagen der Erkrankung jteigen aber die Ausgaben
durch die Erjordernijje beffern Ejjens, der Pflege ujw. Wie foll da das
Krankengeld ausreidhen? Diefes ift um fo jHwieriger, je größer die Zahl
der nicht verdienenden Kinder ijt. Dasfelbe gilt bezüglich des Hau 8-
gelbes. Diejes wird im Falle der Unterbringung des Kranken in ein
Krankenhaus oder eine fonjtige Heilanjtalt gewährt, wenn der Kranke
Angehörige Hat, die aus feinem Verdienfte wefentlich unterhalten wurden.
Da die Krankenkalfe die Anftaltskoften ganz trägt, fo it diefes Hausgeld
auf die Hälfte des Krankengeldes gefeßt. Wer keine Familie hat, erhält
kein Hausgeld, und infofern ft das Gausgeld eine befondere Begünitigung
de3 Familienbvaters. YWber ob nicht wenigjtenz bei einer größern Zahl
von Kindern diefes HauSgeldb erhöht werden follte?. Das Bedürfnig
At zmeifello8. Die Kalle Hit zwar berechtigt, durch Sabıma fowohl das