thumbs: Geburtenrückgang u. Sozialreform

78 Hige, Gehurtenrüdgang und Sozialreform 
Reich und Staat ohne jedes finanzielle Opfer helfen, und hier follten 
jie rücfichtalos durchgreijen. Rückehr zur Einfachheit des guten alten preu- 
Bijchen Beamtentums, das fo viel für Preußenz Größe geleiftet hat! Der 
echte Beamten[tolz Joll fich jelbft genug fein, aber e8 nidht in Quzus und 
Vebensgenuß der Boutgeoilie gleichtun wollen. Eine Lebensweife und 
ein gefellfdhaftlidhes Auftreten über die mit dem Gehalt des Beamten 
gebotene Grenze hinauz muß als eine Verfündigung gegen die den Amt3- 
zgenoffen jOuldige Rücficht und Chre verurteilt und geächtet werden. 
DieSpigender Behörden follen mitgutem Beifpiel 
vorangehen! Tüchtigkeit und Charakter follen allein für die An- 
itellung maßgebend fein, nicht aber die Mitgift der Frau! Wenn unt 
‘ptweit Jonjt Gleichwertigfeit befteht, jo!l die Kinderzahl mehr als Empfehlung 
gelten wie repräjentative Mittel und Neigungen. Wenn der Staat Er- 
millung repräjentativer Pjlichten verlangt, muß er auch die Mittel dazır 
bereitftellen, aber nicht auf den Ehrgeiz und den Geldbeutel Jeiner Beamten 
‘pelulieren. Das verlangt die Würde und die Rüchicht auf die Chre und 
ittlide Knteagrität des Beamtentums. 
IX, Ausbau der Arbeiterverfiherung und der Penfionsgejche unter 
Seräücjichtigung der KXinderzahl. — Wöchnerinnenverlicherung 
Manche Anfäße einer befondern Berücfihtigung des Familienvatere 
ind Ihon in unfjerer Arbeiterverficherung niedergelegt, nur fehlt die folge- 
richtige Durchführung. Nach diefer Michtung bedarf fie dringend einer 
Nevilion, 
i, Kranfenverjiderung. Das gejeblide Krankengeld 
beträgt die Hälfte des Lohnes. SE Joll einen gewijfen Erfaß des Ausfalles 
im Verdienite an den Tagen der mit Erwerbsunfähigkfeit verbundenen 
Rranlheit bilden. In der Familie mit vielen Kindern dedt aber felbit 
der normale Arbeitsverdienft Kaum die Koften der Ernährung, KMeidung, 
Miete ujw. In den Tagen der Erkrankung jteigen aber die Ausgaben 
durch die Erjordernijje beffern Ejjens, der Pflege ujw. Wie foll da das 
Krankengeld ausreidhen? Diefes ift um fo jHwieriger, je größer die Zahl 
der nicht verdienenden Kinder ijt. Dasfelbe gilt bezüglich des Hau 8- 
gelbes. Diejes wird im Falle der Unterbringung des Kranken in ein 
Krankenhaus oder eine fonjtige Heilanjtalt gewährt, wenn der Kranke 
Angehörige Hat, die aus feinem Verdienfte wefentlich unterhalten wurden. 
Da die Krankenkalfe die Anftaltskoften ganz trägt, fo it diefes Hausgeld 
auf die Hälfte des Krankengeldes gefeßt. Wer keine Familie hat, erhält 
kein Hausgeld, und infofern ft das Gausgeld eine befondere Begünitigung 
de3 Familienbvaters. YWber ob nicht wenigjtenz bei einer größern Zahl 
von Kindern diefes HauSgeldb erhöht werden follte?. Das Bedürfnig 
At zmeifello8. Die Kalle Hit zwar berechtigt, durch Sabıma fowohl das
	        
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