Mcwes, Reichsinvalidenversicherung.
211
nur zum Teil vergleichen lassen, betrugen diese Darlehen für gemein
nützige Veranstaltungen Ende 1910 noch rund 753 Mill. Mk. (für
Ende 1900 ist die Summe leider nicht bekannt). Da die oben aufgeführten
„Darlehen gegen Hypothek usw." sowie die Sparkasseneinlagen mit ins
gesamt 428 Mill. Mk. mit verschwindenden Ausnahmen ganz für Wohlsahrts-
zwecke bestimmt sein werden, so dürften bte weiteren 325 Mill. Mk.
unter den Darlehen an „Gemeinden, Kirchengemeinden usw." zu finden
sein, welche letzteren beiden ja in der Tat in zahlreichen Fällen Träger
der betreffenden Einrichtungen sind.
Die Darlehen für gemeinnützige oder Wohlfahrtszwecke
stellen zurzeit ungefähr die Hälfte sämtlicher festen Kapitalanlagen
(mit Ausnahmen der eigenen Grundstücke und der Kassenbestände) dar.
Von dem Gedanken ausgehend, daß die Ziele der Invalidenversicherung
auch durch die Art der Vermögensanlage wirksam gefördert werden können,
haben die Versicherungsanstalten und die Sonderkassen — besonders aber
die ersteren — sich die Förderung der mannigfachsten Wohlfahrts
einrichtungen angelegen sein lassen. Sie haben große Summen für die
Erbauung guter Arbeiterwohnungen ausgeliehen, haben für Errichtung
zweckmäßiger Heilanstalten, Erholungsheime und dergleichen gesorgt,
Krankenhäuser, namentlich auch in ländlichen Gegenden gefördert, wo
sonst die Entfernungen die rechtzeitige und gründliche Krankenbehandlung
erschweren; Volksbadeanstalteu, Wasserleitungen, Kanalisationen und
andere Einrichtungen der öffentlichen Gesundheitspflege sind mit Darlehen
der Invalidenversicherung geschaffen worden: auch für die Hebung der
Volksbildung und für Erziehungszwecke (z. B. Waisenhäuser, hauswirt-
schaftlicheu Unterricht für Mädchen der Arbeiterklassen und ähnliches) sind
ihre Mittel nutzbar gemacht worden.
Diese Darlehen für Wohlfahrtszwecke sind durchweg ganz in den
Bezirken der einzelnen Anstalten verblieben und haben hier anregend und
befruchtend gewirkt. Die Anstalten mit großen ländlichen Bezirken haben
daneben auch erhebliche Darlehen zur wirtschaftlichen Hebung dieser Be
zirke ausgegeben, so für Wege- und Kleinbahnbauten, für Aufforstungen,
Ent- und Bewässerungsanlagen usw. So waren bis Ende 1910 von
den sämtlichen Versicheruugsträgern an Darlehen überhaupt ausgeliehen
worden:
a) für Arbeiter-(Familiew)Wohnuugen 301 Mill. Mk.
I') „ Hospize, Ledigenheime, Herbergen u. dgl. 19 „
Übertrag: 320 Mill. Mk.
14*