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sich willkürlich regeln und bestimmen. Das ist die Aufgabe der Be
triebsleitung. Sie muß einmal den Verkehr und feine Bedürfnisse kennen
und überschauen. Das heißt mit anderen Worten: sie muß vollen
Überblick über die Aufgabe haben, die der Betrieb zu lösen hat. Sodann
aber muß sie ebenso genau die Mittel kennen, die ihr für die Lösung
zu Gebote stehen, endlich aber und vor allem volle Herrschaft über diese
Mittel, d. h. die Betriebsmittel im weitesten Sinne haben.
Dem Fachmann sind das Selbstverständlichkeiten. Aber Selbst
verständlichkeiten verstehen sich nicht immer von selbst, wenigstens nicht
in der Welt der Tatsachen.
Wie steht es in Wirklichkeit gegenüber dem scheinbar so
selbstverständlichen Ideal einer Betriebsleitung? Wohl ist der deutsche
Wirtschaftskörper feit den Tagen von Motz und Maaßen, feit der
Gründung des Zollvereins, eine Einheit. Von einer Einheit im deutschen
Eisenbahnwesen, wie sie der geniale Eisenbahnfachmann Friedrich List
— dem das normale Schicksal deutscher Vorkämpfer für vaterländische
Interessen die Pistole in die Hand drückte — erträumte, von solcher
Einheit sind wir noch weit entfernt. Im Eisenbahnverkehr zerfällt
Deutschland fast noch wie in den Tagen Lifts in eine preußisch-hessische,
sächsische, bayerische, württembergische, badische, elsaß-lothringische, olden-
burgische, mecklenburgische Provinz. Eine Zentralleitung, die in der
Lage wäre, von einem Punkte aus den Betrieb der großen durchgehen
den Linien zu regeln, fehlt. Ja sie fehlt zum Teil sogar innerhalb der
genannten Eisenbahnprovinzen, vor allem in Preußen.
In Preußen verwalten nebeneinander 21 Direktionen, deren Be
zirke größtenteils ohne Rücksicht auf die Betriebsführung abgegrenzt sind.
Sie sind auf Verständigung untereinander angewiesen. Über ihnen
steht nur das Ministerium. Nach der Organisation ist dies Aufsichts-,
nicht Betriebsbehörde. Es ist also seiner ganzen Einrichtung nach zu
einem regelmäßigen Eingreifen in den Betrieb nicht geeignet. Auch
steht es der örtlichen Betriebslage zu fern, als daß es sich anders als
durch gelegentliche Eingriffe betätigen könnte. Mit solchen ist man aus
triftigen Gründen vorsichtig. Ein Anlaß wird in der Regel durch An
rufen der Verwaltungen gegeben. Ein solches stellt eine Beschwerde
dar, ist deswegen auf keiner Seite gern gesehen und hat die unerwünsch
testen Folgen für ein künftiges Zusammenarbeiten.
In B a y e r n, wo die Direktionsbezirke noch kleiner und betrieb
lich daher noch weniger leistungsfähig sind, sind die übelstände ent
sprechend größer, in den übrigen Verwaltungen, die Generaldirektions
verfassung haben, etwas geringer; indeffenmachtsich bei diesen kleinerenVer-
waltungen naturgemäß der geringe räumliche Umfang störend bemerkbar.
Aus den hier in knappen Zügen angedeuteten Erfahrungen ergeben
sich etwa folgende Vorschläge: