Full text: Die Reichseisenbahnen

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sich willkürlich regeln und bestimmen. Das ist die Aufgabe der Be 
triebsleitung. Sie muß einmal den Verkehr und feine Bedürfnisse kennen 
und überschauen. Das heißt mit anderen Worten: sie muß vollen 
Überblick über die Aufgabe haben, die der Betrieb zu lösen hat. Sodann 
aber muß sie ebenso genau die Mittel kennen, die ihr für die Lösung 
zu Gebote stehen, endlich aber und vor allem volle Herrschaft über diese 
Mittel, d. h. die Betriebsmittel im weitesten Sinne haben. 
Dem Fachmann sind das Selbstverständlichkeiten. Aber Selbst 
verständlichkeiten verstehen sich nicht immer von selbst, wenigstens nicht 
in der Welt der Tatsachen. 
Wie steht es in Wirklichkeit gegenüber dem scheinbar so 
selbstverständlichen Ideal einer Betriebsleitung? Wohl ist der deutsche 
Wirtschaftskörper feit den Tagen von Motz und Maaßen, feit der 
Gründung des Zollvereins, eine Einheit. Von einer Einheit im deutschen 
Eisenbahnwesen, wie sie der geniale Eisenbahnfachmann Friedrich List 
— dem das normale Schicksal deutscher Vorkämpfer für vaterländische 
Interessen die Pistole in die Hand drückte — erträumte, von solcher 
Einheit sind wir noch weit entfernt. Im Eisenbahnverkehr zerfällt 
Deutschland fast noch wie in den Tagen Lifts in eine preußisch-hessische, 
sächsische, bayerische, württembergische, badische, elsaß-lothringische, olden- 
burgische, mecklenburgische Provinz. Eine Zentralleitung, die in der 
Lage wäre, von einem Punkte aus den Betrieb der großen durchgehen 
den Linien zu regeln, fehlt. Ja sie fehlt zum Teil sogar innerhalb der 
genannten Eisenbahnprovinzen, vor allem in Preußen. 
In Preußen verwalten nebeneinander 21 Direktionen, deren Be 
zirke größtenteils ohne Rücksicht auf die Betriebsführung abgegrenzt sind. 
Sie sind auf Verständigung untereinander angewiesen. Über ihnen 
steht nur das Ministerium. Nach der Organisation ist dies Aufsichts-, 
nicht Betriebsbehörde. Es ist also seiner ganzen Einrichtung nach zu 
einem regelmäßigen Eingreifen in den Betrieb nicht geeignet. Auch 
steht es der örtlichen Betriebslage zu fern, als daß es sich anders als 
durch gelegentliche Eingriffe betätigen könnte. Mit solchen ist man aus 
triftigen Gründen vorsichtig. Ein Anlaß wird in der Regel durch An 
rufen der Verwaltungen gegeben. Ein solches stellt eine Beschwerde 
dar, ist deswegen auf keiner Seite gern gesehen und hat die unerwünsch 
testen Folgen für ein künftiges Zusammenarbeiten. 
In B a y e r n, wo die Direktionsbezirke noch kleiner und betrieb 
lich daher noch weniger leistungsfähig sind, sind die übelstände ent 
sprechend größer, in den übrigen Verwaltungen, die Generaldirektions 
verfassung haben, etwas geringer; indeffenmachtsich bei diesen kleinerenVer- 
waltungen naturgemäß der geringe räumliche Umfang störend bemerkbar. 
Aus den hier in knappen Zügen angedeuteten Erfahrungen ergeben 
sich etwa folgende Vorschläge:
	        
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