Object: Die Paumgartner von Nürnberg und Augsburg

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sich schliesslich auch dazu, zu unterschreiben und damit das 
Darlehen anzuerkennen. 
Im Jahre 1542 ging es in der nämlichen Weise mit Geld 
aufnahmen fort. Paumgartner gewährte für den Türkenkrieg 
10 000 fl und ausserdem zusammen mit Fugger und Bimmel 
12 000 fl zur Beförderung welscher Pferde und des Kriegsvolks 
des Papstes nach Ungarn 1 ). 1543 wandte sich die Regierung 
an ihn mit der Bitte, Geld zur Ausrüstung von Erzknappen 
für den Türkenkrieg zur Verfügung zu stellen. Die 3000 fl, 
die Paumgartner hierauf hergab, wurden dazu benützt, um 
200 in Erdarbeiten geschickte Schwazer Bergknappen nach 
Ungarn zum Aufwerfen von Schanzen und Wällen zu senden 2 ). 
Aber nicht nur zur Führung seiner Kriege standen dem 
König die Kassen der Augsburger offen. Auch für die habs 
burgische Heirats- und Familienpolitik mussten sie die Mittel 
liefern. Ein Beispiel dafür ist die Vermählung von Ferdinands 
Tochter Elisabeth mit dem Sohne des Polenkönigs Sigismund. 
In dem Heiratsvertrag hatte der Vater der Braut ein Heiratgut 
von 100 000 fl ung. (= 175 000 fl rh.) bewilligt, das in drei 
Fristen, nämlich am Tage der Hochzeit und je ein halbes Jahr 
danach, an den jungen Polenkönig bezahlt werden sollte. 
Würden diese Termine nicht eingehalten, so sollte die doppelte 
Summe verfallen sein, oder der Polenkönig das Recht haben, 
die habsburgischen Lande anzugreifen. Am 17. Oktober 1544 
teilte Ferdinand von Prag aus der Regierung in Innsbruck 
diese Vertragsbedingungen mit 3 ). Bis dahin war, da die Türken 
kriege alles Geld verschlangen, an dem Heiratgut noch kein 
Pfennig bezahlt worden, weshalb der Polenkönig jetzt ernstliche 
Mahnungen und Drohungen an Ferdinand richtete und bis 
nächste Weihnachten das Geld verlangte. Ferdinand hatte 
hierauf seinen Rat Georg Ilsung nach Augsburg geschickt, 
damit er mit den Kaufleuten wegen Aufbringung der Summe 
in Unterhandlung trete. Fugger, Paumgartner und Bimmel 
benützten diese Gelegenheit und erklärten sich zu einem Dar 
lehen nur bereit, wenn ihnen bei ihrem Bergbau wesentliche 
Erleichterungen gewährt würden. Der Regierung blieb nichts 
übrig, als in die von den Kaufleuten aufgestellten Bedingungen 
1 ) Gemein Missiven (1542) fol. 154. 
2 ) Geschäft von Hof (1543) fol. 182. 
3 ) Geschäft von Hof (1544) fol. 217—222.
	        
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