Full text : Die Bodenreform im Lichte des humanistischen Sozialismus

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Die  Wohnungsfrage.

meinde  ernennt  der  Gemeinderat,  wenn  er  es  für  nötig
erachtet,  eine  Kommission,  die  die  Grundsätze  einer
Wohnungshygiene  festsetzt.  Als  ungesund  sind  solche
Wohnungen  zu  betrachten,  welche  Leben  und  Gesundheit
der  Bewohner  gefährden.  Unter  den  Mitgliedern  der  Kommission ­
  ist  ein  Arzt,  ein  Baumeister,  ein  Mitglied  des
Armenrates  und  des  Gewerbegerichts.  Den  Vorsitz  soll
der  Bürgermeister  führen.  Wird  eine  ungesunde  Wohnung
aufgedeckt,  so  muß  dieselbe  besichtigt  und  ein  Bericht  abgefaßt
  werden,  gegen  den  die  beteiligten  Personen  Rekurs
einlegen  können.  Wird  dem  Eigentümer  eines  Hauses  eine
Änderung  der  Wohnung  auf  erlegt,  so  hat  er  dieselbe  in
bestimmten  Fristen  auszuführen;  andernfalls  verfallt  er  in
eine  Buße  von  16  bis  100  Franks.  Alles  dies  gilt  nur  für
Mietswohnungen;  der  Eigentümer  selbst  mag  die  ärgsten
Spelunken  beziehen,  und  nach  dem  Gesetze  wird  ihm  niemand
etwas  anhaben  können.
Bei  Übelständen,  welche  nicht  in  der  Wohnung  selbst,
sondern  in  äußeren  Umständen,  wie  Sümpfen  usw.  bestehen,
kann  die  Gemeinde  den  umliegenden  Boden  kaufen  und  verbessern. ­

Der  Erfolg  der  Gesetze  ist  in  Frankreich  sehr  spärlich
gewesen,  und  vergebens  haben  sich  die  Minister  alle  Mühe
gegeben,  um  in  den  Städten  die  Ernennung  von  Kommissionen
anzuregen;  denn  im  Jahre  1853  kamen  auf  36000  Gemeinden
nur  228  Kommissionen.  Im  Jahre  1878  waren  die  Gesetze
wohl  ganz  in  Vergessenheit  geraten,  da  man  nur  in  10  Gemeinden ­
  Kommissionen  zählte  und  1883  nur  noch  in  4  bis  5
Städten.
Wie  hätte  es  auch  anders  sein  können!  Während  man
in  England  nur  das  Gutachten  eines  Sanitätsbeamten  brauchte,
um  eine  Wohnung  für  ungesund  zu  erklären,  bedarf  es  in
Frankreich  einer  ganzen  Kommission,  und  einer  Kommission,
welche  von  der  hochlöblichen  Stadtverordnetenversammlung
            
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