Die Wohnungsfrage.
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der einzelnen Bürger als ein wesentliches Moment zur
Besserung. Unter dieser Selbsthilfe verstehen wir aber
nicht die alte manchesterliche Selbsthilfe, die nur eine
schonungslose Auslieferung der Schwachen an die Mächtigen
und Pfiffigen bedeutet, sondern eine Selbsthilfe, die den
einzelnen in die Möglichkeit versetzt, sich sämtlicher Pro
duktionsmittel zu bedienen, und zwar für die Zukunft in
Form genossenschaftlicher Selbsthilfe. Produktionsgenossen
schaften sind die Schale, unter der sich Gewerbefleiß künftig
meist betätigen wird. Auch in der ‘Wohnungsfrage werden
sie fördernd einsetzen, da ihnen der Kredit zugängig ist,
der heute dem einzelnen fehlt. In lobenswerter Weise ist
die preußische Staatsregierung der Frage zur Förderung
der genossenschaftlichen Personalkredite nähergetreten, in
dem sie im Juni 1895 dem Abgeordnetenhause einen dies
bezüglichen Gesetzentwurf zugehen ließ. Hoffentlich macht
dieselbe nun auch Ernst in bezug auf Maßregeln, welche
den Hypothekenzins niedertreiben, denn die Höhe des
Personalkreditzinses ist abhängig von der Höhe des Eeal-
. kreditzinses. Aus den Motiven teilen wir folgende Stelle mit:
„Gegenwärtig entbehren noch 500 Städte in Preußen einer
Kreditgenossenschaft. Die genossenschaftliche Kreditorganisa
tion ist noch einer außerordentlichen Steigerung fähig und
bedürftig und muß namentlich im Osten der Monarchie erst
zur vollen Entwicklung gebracht werden. Hier helfend ein
zugreifen, indem eine Zentralanstalt geschaffen wird,, welche
durch die mehrgenannten Vereinigungen den Genossenschaften
Kredit zu möglichst billigen Bedingungen zur Verfügung stellt
und dadurch die Genossenschaften fördert, muß als eine
wichtige Aufgabe der Staatsregierung angesehen werden. Die
Konferenz von den mit dem Genossenschaftswesen betrauten
Personen hat sich denn auch — mit einer einzigen Ausnahme —
für die Errichtung einer solchen Anstalt ausgesprochen und
ihre Schaffung für eines der wirksamsten Mittel erklärt, um
die bestehenden Kreditgenossenschaften zu stärken und neue
in das Leben zu rufen. Die Anstalt, in erster Linie für die
vorbezeichnete Aufgabe bestimmt, würde aber ferner auch zur
Förderung der sonstigen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossen-
. schäften beitragen. Derartige Genossenschaften sind von den