XV. Holz, Kohlen, Torf.
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II
T a r ¡ f in H s s i j; e e ii e ii ii u n p
Zoll
allge
meiner
trags-
mäseiger
13
34
mfleeen, fallen unter 13c 1 und werden mit 0 10 Mark per
100 Kg. oder pr. Festmeter mit 0 60 Mark belegt. (Prens-
siscbee Centralblatt Nr. 26 ex 1882.)
Holzkohle, auch gepulverte, geformte, plastische
Löthkohle frei.
Steinkohlen, Braunkohlen, Torf, Torfkohlen und
geformte Brennmaterialien, sowie Coaks frei.
In der Ausfuhr frei.
5
a
b
c
12
Belgien.
Eichen- und Nussbaumholz
Bau- und Tischlerholz, mit Ausnahme von Eichen-
und Nussbaumholz, mit der Rinde oder nicht
geschnitten
Geschnitten mehr als 5 Cm. dick ....
. 5 Cm. stark und darunter . . .
Verschiedenes Holz frei.
Anmerkung. Begreift hauptsächlich anderes als Eichen-
u. Nussbaumholz, gespalten zu Dauben. Böttcherholz oder
Kisten (mit Axt, Schneidmesser oder Säge bearbeitet), fer
ner Brennholz und Holzstücke mit der Rinde von weniger
als 75% Durchmesser am Stammende.
Stückkohle, Holz und Torf frei.
In der Ausfuhr frei.
Knb.-
Meter
Frc.
1
OemL
Frc. I Cent.
1 3
1 6
1 9
255
126
127
246
247
249
250
Dänemark.
Torf frei.
Kohlen frei.
Kork, unverarbeiteter, frei.
Holz, unverarbeitetes, Buxbauin, Ebenholz, Flott
holz, Packholz aller Arten, Brennholz, Bau
holz, Reiser, Wachholderstöcke und un
geschälte Weiden frei.
Andere Holzarten :
a) wenn selbe in Verdecksladungen eingehen
Anmerkung. Diese Art der Verzollung kommt zur Anwen
dung auf Ladungen, welche ausserhall) eines Zollortes ge
löscht werden, und soferne der Anmelder es wünscht,
gleichfalls auf Ladungen, welche in einem Zollorte gelöscht
werden, in beiden Fällen aber nur unter Beobachtung spe-
cieller Bedingungen.
h) in anderen Fällen
Holz, ganz oder theilweise verarbeitetes, soweit
nicht besonders tarifirt: aptirtes Bauholz
(Schiffsbaubolz und anderes), welches seiner
Beschaffenheit nach zur Verzollung nach
dem Gewichte sich nicht eignet . . . .
In der Ausfuhr frei.
per
Com-
; Krön.
last
6
IKub.-
Fnss
1
I 1
Oere
50
12
Krön.
Oere
England. i,
Holz, Kohlen, Torf, Coaks etc. in der Ein- und \
Ausfuhr frei. i
118
Frankreich.
Gemeine Hölzer :
Bauholz : Eichen, Ulmen, Nussbaumholz, roh oder
behauen, zersägt, in allen Dimensionen frei.