fullscreen: Naturalwirtschaft und Geldwirtschaft in der Weltgeschichte

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Auch das Trucksystem, das in Deutschland schon im 15. Jahr- 
hundert vorhanden war, bedeutete eine Vermehrung der Natural- 
wirtschaft, da man nun gewerbliche Arbeit und Leistung mit Waren 
entlohnte. Verschiedene Zunfturkunden aus Köln aus der zweiten 
Hälfte des 15. Jahrhunderts lassen deutlich erkennen®), daß man 
dies schon als eine Benachteiligung empfand und sich dagegen zu 
schützen suchte. 
Ferner ist die spezifische indirekte Steuer der Städte des 
späteren Mittelalters, das sog. Ungeld (Akzise), welche auf die 
Lebensmittel gelegt war, mitunter auch in natura erhoben worden. 
Arnold hatte seinerzeit darin durchaus Naturalsteuern sehen 
wollen?), doch haben K. Zeumer“®) und nach ihm besonders 
G. v. Below®®) dargetan, daß diese Verzehrungssteuer überwiegend 
in Geld entrichtet wurde. Immerhin kam aber doch auch eine 
Leistung in natura dabei stellenweise vor””). 
In Dänemark wurde noch am Ausgang des Mittelalters von 
allen Heringfischern eine Naturalsteuer unter dem Namen „Königs- 
kauf“ (Konningskieb) gefordert, derart, daß von jedem Mann der 
Besatzungen der Fischerboote 3 Wal (240 Stück) Heringe genommen 
wurden, was 1/9 oder */.2 des gesamten Ertrages darstellt”). 
Ahnlich wurden auch Zölle mitunter in natura entrichtet, 
derart, daß ein bestimmter Teil der zu verzollenden Waren als Zoll- 
abgabe von den Zollbeamten erhoben wurde®?). Diese Naturalzölle 
haben sich ja sehr lange bis in die neueren Jahrhunderte hinein 
forterhalten. Auch in Frankreich treten im späteren Mittelalter zahl- 
reiche Naturalzölle (Weinhandel) noch auf). Ebenso in Italien, 
z. B. bei den Geschirrhändlern in Verona®*). 
88) Vgl. v. Loesch, Die Kölner Zunfturkunden 2, 316 n. 2 (1476); 423 D° 
659; 427 $ 6; 432, II. 
57) Gesch. d. Freistädte 2, 259 f. 
3) Die deutschen Städtesteuern. 1878, S. 92 f. 
8) Vgl. Art. „Ungeld“ im Handwörterbuch d. Staatswiss. 3. Aufl., 
VIII Bd. 
%) Vgl. dazu auch Rütimeyer a.a. O. S. 20 sowie Klaiber a.a. O. 5. 112. 
9) D. Schäfer, Das Buch d. lübeckischen Vogts auf Schonen (Hansische 
Gesch. Quellen IV). Einleit. S. LII f. 
%) Vgl. z. B. Lau, Kölns Verfassung und Verwaltung, S. 60; f. Basel: 
E. Saxer, Das Zollwesen der Stadt Basel, Beihefte z. Vischr. f. Sozial- und 
Wirt. Gesch., ı. Heft, 1923, S. 67 (Holz). 
%) Vgl. E. Levasseur, Histoire du commerce de la France 1, 98 (1911). 
%) Vgl. A. Schaube. Handelsgesch. S. 743-
	        
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