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Die Bodenreform im Lichte des Freihandels.
So wertvoll die freie Verfügung über den Boden seitens
des Besitzers ist und so wenig sie im allgemeinen angetastet
werden darf, so unheilvoll ist die Vernachlässigung der
ewigen Gesetze gewesen, daß der Grund und Boden Eigentum
der Gesamtheit ist. Er ist ein freies Geschenk der
Natur an alle, welche durch den Staat in entwickelteren
Gemeinwesen vertreten sind. Dieser überläßt das Produktionsinstrument
an die einzelnen, welche ihn benutzen können,
aber an das Gemeinwesen die Leistung der Naturkräfte,
welche man Grundrente nennt, vergüten. In einem Staate,
wo die Gerechtigkeit thront, gehört diese Grundrente dem
Staate, man darf in solchem Wesen erwarten, daß die Grundrente
der faktische Ausdruck der wirklichen naturalen Nutzleistung
des Bodens ist, daß sie nicht die letztere übersteigt,
wie es heute der Fall. Aber wir müssen heute dafür
leiden, daß man nicht der ewigen Gerechtigkeit und ihren
Anforderungen gefolgt ist, daß man den Boden dem Schacher
anheimgegeben, daß man einzelnen erlaubt, die Leistungen
des Bodens in ihre Hände zu bringen. Sehen wir von dem
altbefestigten Großgrundbesitze ab, so ist es immer mehr
das Streben der Pfiffigen geworden, Boden in ihren Besitz
zu bringen, um dessen Kräfte sich bezahlen zu lassen, sei
es durch Pacht oder durch Hypothekenzinsen. Ja, nicht
damit genug, daß die wirklichen natürlichen Nutzwerte in
privater Grundrente dem Gemeinwesen genommen wurden;
die Grundrente ist eben schon gar kein Maß mehr für die
Leistung der Bodenkräfte, da sie dieselben weitaus überragt.
Die Pachten und Zinsforderungen enthalten unendlich mehr
als die natürliche Leistung des jeweiligen Bodens, sie rauben
den Bauern — wenn wir vorläufig von dem landwirtschaftlichen
Boden sprechen — einen großen, ja den größten
Teil des Arbeitslohnes.
Statt dem Gemeinwesen zuzufallen, welches sie für die
Wohlfahrt aller Mitglieder verwenden würde, ziehen relativ