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Die Bodenreform im .Lichte des Freihandels.
Es bleibt demnach bei Rückgang der Preise die zu
nehmende Verschuldung, selbst wenn sie in drei Jahren
nicht an den Grundsteuerreinertrag eines Jahres heran
reicht, eine sehr bedenkliche Erscheinung, welche wohl
geeignet ist, die Aufmerksamkeit der Sozialpolitiker und der
Staatsmänner in besonderem Maße in Anspruch zu nehmen.
Zwar gibt die Zwangsversteigerung ländlicher Anwesen
nie ein Bild von der Verschuldung des Grundbesitzes, denn
nur der höchst verschuldete und davon nur ein kleiner Teil
fällt der Zwangsversteigerung anheim. Es liegt in der Natur
der Dinge, daß der Eigentümer eines kleinen Anwesens
leicht in der Lage ist, sich auf das Unentbehrlichste ein
zuschränken oder sich freiwillig seines Besitzes zu ent
ledigen, indem er es verkauft, da er, stets auf Arbeit an
gewiesen, leicht hoffen darf, in anderer Tätigkeit oder an
anderen Orten Unterhalt zu gewinnen. Gerade die kleinen
Bauern, welche glauben, ihr Brot nicht mehr von den
Mühen ihrer Arbeit zu haben, verkaufen, wenden sich den
Fabriken zu und wandern aus. Besonders lehrreich für
diese Verhältnisse ist der Inhalt einer Eingabe französischer
Agrarier an die Kammer um Abschaffung der Grundsteuer,
weil gerade Frankreich insofern das Eldorado unserer
Manchestermänner ist, als die Zerteilung des Grundbesitzes
seit der französischen Revolution immer großen Umfang
behalten und weiter genommen hat. Wohin man mit dem
römischen Eigentumsrechte an Grund und Boden auch bei
möglichster Zersplitterung kommt, lehren folgende Zahlen..
Bemerkt sei noch, daß fast alle landwirtschaftlichen Ver
eine und Genossenschaften die Petition unterschrieben haben.
1880 wechselten 1,876,000 Hektare den Besitzer, 1887
waren es 2,200,000 Hektare. Von 1880—1887 sind nach
diesen Aufzeichnungen überhaupt über 16 Millionen Hektare
in andere Hände übergegangen, mehr als die Hälfte des
angebauten Bodens Frankreichs. Während derselben Zeit