Full text: Logik des Geldes

§ 1. Die wirtschaftliche Logik. 
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jene in den »objektiven« Gesetzen gegebenen »Stützen« selbst 
ruhen. Manche tüchtigen, im Alltagsleben erfahrenen Ju 
risten können sich nicht zur Höhe einer wirklich allgemeinen, 
theoretischen oder aber großzügig-historischen Betrach 
tungsweise erheben. Ihr Denken macht halt, lange bevor es 
an die Stelle gekommen ist, wo man vorurteilslos nach den 
wahren Ursachen, den echten Motiven einer Gesetzgebung 
fragt, wo die Relativität der Bedeutung jener Stützen zum 
Vorschein kommt, wo das Historisch-Zufällige daran als sol 
ches erkannt wird. 
Es scheint uns nun aber, als ob auch die Nationalökonomen 
und überhaupt die wirtschaftlich denkenden Menschen trotz 
aller Kontroversen über ihre Grundbegriffe und Grundsätze 
gewisse Normen anerkennten. Nur sind sie sich dessen nicht 
bewußt. Die wirklichen Differenzen der Anschauung sind bei 
uns geringer als man glaubt, und dies wird nur deshalb nicht 
erkannt, weil man sich nicht darüber klar ist, daß man so 
oft von verschiedenen Voraussetzungen ausgeht, bei gleichen 
Voraussetzungen aber zu gleichen Resultaten gelangen 
würde. Es gibt eine Norm, die man »wirtschaftliche Logik« 
nennen könnte. Ihre Begriffe und Sätze haben einen ziem 
lich allgemeinen und formalen Charakter. Man kann von 
wirtschaftlichem Denken und von wirtschaftlichen Vor 
stellungen schlechthin reden. Menschen, die die Voraus 
setzungen des Privateigentums, der Arbeitsteilung, der Ver 
kehrsfreiheit und der Geldwirtschaft als etwas Selbstver 
ständliches ihrem Denken zugrunde legen, müssen mit Not 
wendigkeit zu bestimmten, allgemeinen, gleichen Postulaten 
betreffs der Einrichtungen und Phänomene des Wirtschafts 
lebens gelangen; z. B. auch betreffs solcher Eigenschaften 
des Geldes, die auf den ersten Blick nicht mit dem Begriffe 
der Geldwirtschaft gegeben erscheinen. Wir behaupten: Die 
wirtschaftlichen Vorstellungen dieser Menschen — gleichviel
	        
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