§ 5. Die Rangordnung der Zahlungsmittel. 79
tigen Kern der nominalistischen Lehre in sich aufnehmen
kann. Im Unterschiede von Knapp und den Nominalisten wird
sie eine »staatliche« und »überstaatliche« Geldtheorie zugleich
sein können. Dies soll im folgenden näher ausgeführt
werden.
§ 5 -
Die Rangordnung der Zahlungsmittel.
ln den vorigen Kapiteln ist unser prinzipieller Standpunkt
schon gegeben. Manchem Leser, der mit der geldtheoreti
schen Literatur nicht vertraut ist, und dem die bekanntesten
herrschenden Lehren nicht ganz geläufig sind, wird es viel
leicht scheinen, als sei unser Standpunkt nicht konsequent,
als schwanke der Autor zuweilen zwischen zwei entgegen
gesetzten Theorien hin und her und hüte sich ängstlich, Farbe
zu bekennen. Die Schuld liegt in diesem Falle nicht auf un
serer Seite. Das häufige Eingehen auf die Theorien Knapps
und dann wieder seiner Gegner muß den nicht Eingeweihten
verwirren, ist aber unumgänglich nötig, um unsere Ab
weichungen von den früheren Lehren deutlich herauszuheben.
Kompliziert bleibt unsere Theorie allerdings. Aber hierin ver
mögen wir noch nichts Verdächtiges zu erblicken. Die Wahr
heit ist kompliziert, und eine Lehre, die der Wahrheit nahe
kommen will, muß viele Klauseln, viele »Wenn« und »Aber«
haben. Wir kommen zum letzten Kapitel. Letzter Zweck
jeder menschlichen Wirtschaft ist die Befriedigung der mate
riellen Bedürfnisse durch Beschaffung von Gütern und Dienst
leistungen. Eine Theorie des Geldes, die unseren wirtschaft
lichen Vorstellungen gerecht werden soll, zwingt uns not
wendig, auf diesen letzten Zweck der Wirtschaft uns zu be
sinnen, mag auch noch so oft das Geld bloß als Umlaufsmittel
erscheinen. Nach Knapp allerdings wird die Befriedigung