Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

128  Zweiter  Teil.  Handel.  V.  Handelsunternehmung  rc.

Aufsichtsrats  gebunden;  dann  wird  die  Verwaltung  schwerfällig,  langsam,  unfähig,
den  Konjunkturen  zu  folgen.  Je  einfacher,  gleichmäßiger  ein  Betrieb  ist,  je  mehr  er
nach  ganz  festen  Regeln  geleitet  werden  muß,  je  mehr  das  Kapital  „automatisch
arbeitet"  (A  l.  M  e  y  e  r  auf  dem  11.  Volkswirtschaftlichen  Kongreß),  um  so  eher  eignet
er  sich  zu  einem  Beamtenbetrieb.  Kanäle  und  Eisenbahnen,  wie  Verkehrsanstalten
aller  Art,  Gasanstalten  und  Wasserwerke,  Versicherungsanstalten,  Noten-  und  Depositenbanken ­
  gehören  hierher.  Im  Fabrikwesen  eignen  sich  dazu  Spinnereien,  Brauereien, ­
  Zuckerfabriken,  chemische  Fabriken,  Pulverfabriken  usw.  Im  Bergbau  mit
wechselndem  Kapitalbedarf  und  wechselnden  Chancen  ist  die  Aktiengesellschaft  bedenklicher ­
  und  doch  bei  dem  wachsenden  Kapitalbedarf  immer  wichtiger.  Für  den  Warenhandel ­
  eignet  sie  sich  im  allgemeinen  nicht,  allenfalls  für  das  Eroßmagazin.  Aber
trotz  aller  Theorien  dehnen  sich  die  Aktiengesellschaften  immer  weiter  aus,  und  umsomehr ­
  macht  sich  die  Unmöglichkeit  geltend,  den  Vorstand  zu  sehr  einzuengen.  Er  ist
es  naturgemäß,  der  die  Initiative,  die  Ideen  hat  und  daher  in  der  Leitung  überwiegen ­
  muß.
Zu  den  Schwächen  des  Beamtenbetriebes  überhaupt  kommen  nun  die  aus  der
eigenen  Natur  der  Aktiengesellschaft  entstammenden.  Ihr  Erfolg  hängt  davon  ab,
daß  sie  tüchtige  und  ehrenhafte  Beamte  gewinnt.  Je  allgemeiner  die  Aktiengesellschaft
wird,  je  zahlreicher  das  Beamtenpersonal  wird,  umsomehr  bildet  sich  dieses  Privatbeamtentum ­
  zu  einem  Beruf  und  einem  Stand  aus.  Es  wird  ein  wichtiges  Mittel
des  Aufsteigens  für  mittellose  begabte  tüchtige  Leute.  Das  Beamtentum  der
Aktiengesellschaften  bedeutet  eine  wichtige  Verstärkung  des  Mittelstandes,
in  ähnlicher  Lage  wie  die  Staats-  und  Kommunalbeamten,  nicht  so  abhängig  wie  die
Beamten  anderer  Großbetriebe.  Aber  der  tüchtige  Beamte  wird  im  allgemeinen
mehr  dem  öffentlichen  Dienste  zustreben.  Wollen  die  Aktiengesellschaften  sich  solche
Leute  sichern,  so  müssen  sie,  wenigstens  für  die  in  leitenden  Stellungen  befindliche!',
sehr  hohe  Gehälter  zahlen.  Diese  und  die  Tantiemen  an  Vorstand  und  Aufsichtsrat
machen  die  Wirtschaft  der  Aktiengesellschaft  leicht  unverhältnismäßig  teuer.  Auf  der
anderen  Seite  ist  die  Aktiengesellschaft  regelmäßig  noch  viel  weniger  als  eine  öffentliche
Körperschaft  imstande,  ihre  leitenden  Beamten  zu  kontrollieren.  Wo  der  Beamtenbetrieb
  überhaupt  erprobt  und  bewährt  ist,  wird  häufig
die  öffentliche  Unternehmung  billiger  und  besser  wirtschaften ­
  als  die  Aktiengesellschaft,  und  tatsächlich  sehen  wir  Staat  und
kommunale  Körperschaften  solche  Beamtenbetriebe  übernehmen:  Eisenbahnen,  Versicherung, ­
  Bankbetrieb,  Gas-  und  Wasseranstalten,  Elektrizitätswerke,  Straßenbahnen.
Die  Aktiengesellschaft  erscheint  von  diesem  Gesichtspunkt  aus  als  das  Versuchsfeld ­
  des  öffentlichen  Betriebes.
Die  Schwäche  der  Aktiengesellschaft  als  Unternehmung  stammt  aber  noch  aus
einer  zweiten  Quelle:  dem  Charakter  der  Aktie.  Die  Aussicht  auf  wechselnde
Dividenden  hat  sofort  bei  Entstehung  der  Aktie  das  Spiel,  die  Agiotage,  die  Spekulation ­
  auf  das  Steigen  und  Fallen  der  Kurse  hervorgerufen.  Schon  1610  erscheint
in  Holland  das  erste  Edikt  gegen  die  Mißbräuche  des  Aktienhandels,  und  die  meisten
modernen  Gegner  des  Aktienwesens  bekämpfen  in  ihm  die  Aktie  als  Spekulationsobjekt. ­

Der  Vorstand  der  Aktiengesellschaft  wird  durch  die  Rücksicht  auf  die  Kurse  beeinflußt ­
  und  gehemmt.  Die  Notwendigkeit,  möglichst  hohe  Dividenden  herauszuwirtschaften, ­
  ist  eine  Gefahr  für  den  Bestand  der  Aktiengesellschaft,  wenn  darüber  die
Vorsicht  für  die  zukünftige  Gestaltung  außer  acht  gelassen  wird  (verschleierte  Bilanzen,
ungenügende  Reserven).  Sie  ist  aus  allgemeinen  Gründen  bedenklich,  wenn  solche
Unternehmungen  einen  monopolistischen  Charakter  haben  und  das  Publikum  zur
Zahlung  unnötig  hoher  Preise  zwingen  (Gasanstalten,  Straßenbahnen,  Kartelle).
            
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