128 Zweiter Teil. Handel. V. Handelsunternehmung rc.
Aufsichtsrats gebunden; dann wird die Verwaltung schwerfällig, langsam, unfähig,
den Konjunkturen zu folgen. Je einfacher, gleichmäßiger ein Betrieb ist, je mehr er
nach ganz festen Regeln geleitet werden muß, je mehr das Kapital „automatisch
arbeitet" (A l. M e y e r auf dem 11. Volkswirtschaftlichen Kongreß), um so eher eignet
er sich zu einem Beamtenbetrieb. Kanäle und Eisenbahnen, wie Verkehrsanstalten
aller Art, Gasanstalten und Wasserwerke, Versicherungsanstalten, Noten- und Depositenbanken
gehören hierher. Im Fabrikwesen eignen sich dazu Spinnereien, Brauereien,
Zuckerfabriken, chemische Fabriken, Pulverfabriken usw. Im Bergbau mit
wechselndem Kapitalbedarf und wechselnden Chancen ist die Aktiengesellschaft bedenklicher
und doch bei dem wachsenden Kapitalbedarf immer wichtiger. Für den Warenhandel
eignet sie sich im allgemeinen nicht, allenfalls für das Eroßmagazin. Aber
trotz aller Theorien dehnen sich die Aktiengesellschaften immer weiter aus, und umsomehr
macht sich die Unmöglichkeit geltend, den Vorstand zu sehr einzuengen. Er ist
es naturgemäß, der die Initiative, die Ideen hat und daher in der Leitung überwiegen
muß.
Zu den Schwächen des Beamtenbetriebes überhaupt kommen nun die aus der
eigenen Natur der Aktiengesellschaft entstammenden. Ihr Erfolg hängt davon ab,
daß sie tüchtige und ehrenhafte Beamte gewinnt. Je allgemeiner die Aktiengesellschaft
wird, je zahlreicher das Beamtenpersonal wird, umsomehr bildet sich dieses Privatbeamtentum
zu einem Beruf und einem Stand aus. Es wird ein wichtiges Mittel
des Aufsteigens für mittellose begabte tüchtige Leute. Das Beamtentum der
Aktiengesellschaften bedeutet eine wichtige Verstärkung des Mittelstandes,
in ähnlicher Lage wie die Staats- und Kommunalbeamten, nicht so abhängig wie die
Beamten anderer Großbetriebe. Aber der tüchtige Beamte wird im allgemeinen
mehr dem öffentlichen Dienste zustreben. Wollen die Aktiengesellschaften sich solche
Leute sichern, so müssen sie, wenigstens für die in leitenden Stellungen befindliche!',
sehr hohe Gehälter zahlen. Diese und die Tantiemen an Vorstand und Aufsichtsrat
machen die Wirtschaft der Aktiengesellschaft leicht unverhältnismäßig teuer. Auf der
anderen Seite ist die Aktiengesellschaft regelmäßig noch viel weniger als eine öffentliche
Körperschaft imstande, ihre leitenden Beamten zu kontrollieren. Wo der Beamtenbetrieb
überhaupt erprobt und bewährt ist, wird häufig
die öffentliche Unternehmung billiger und besser wirtschaften
als die Aktiengesellschaft, und tatsächlich sehen wir Staat und
kommunale Körperschaften solche Beamtenbetriebe übernehmen: Eisenbahnen, Versicherung,
Bankbetrieb, Gas- und Wasseranstalten, Elektrizitätswerke, Straßenbahnen.
Die Aktiengesellschaft erscheint von diesem Gesichtspunkt aus als das Versuchsfeld
des öffentlichen Betriebes.
Die Schwäche der Aktiengesellschaft als Unternehmung stammt aber noch aus
einer zweiten Quelle: dem Charakter der Aktie. Die Aussicht auf wechselnde
Dividenden hat sofort bei Entstehung der Aktie das Spiel, die Agiotage, die Spekulation
auf das Steigen und Fallen der Kurse hervorgerufen. Schon 1610 erscheint
in Holland das erste Edikt gegen die Mißbräuche des Aktienhandels, und die meisten
modernen Gegner des Aktienwesens bekämpfen in ihm die Aktie als Spekulationsobjekt.
Der Vorstand der Aktiengesellschaft wird durch die Rücksicht auf die Kurse beeinflußt
und gehemmt. Die Notwendigkeit, möglichst hohe Dividenden herauszuwirtschaften,
ist eine Gefahr für den Bestand der Aktiengesellschaft, wenn darüber die
Vorsicht für die zukünftige Gestaltung außer acht gelassen wird (verschleierte Bilanzen,
ungenügende Reserven). Sie ist aus allgemeinen Gründen bedenklich, wenn solche
Unternehmungen einen monopolistischen Charakter haben und das Publikum zur
Zahlung unnötig hoher Preise zwingen (Gasanstalten, Straßenbahnen, Kartelle).