Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

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Zweiter  Teil.  Handel.  V.  Handelsunternehmung  rc.

keine  Gesetzgebung  den  inneren  Widerspruch  heilen,  daß  die  Aktiengesellschaft  eine
„Gesellschaft"  eben  nur  für  die  Verteilung  des  Gewinnes  ist.  Die  alten  Kompagnien
waren  halböffentliche  Unternehmungen,  wir  kommen  in  anderen  Formen  darauf
zurück.  Noch  weniger  als  andere  Großbetriebe  können  sich  die  Aktienunternehmungen
einer  wachsenden  öffentlichen  Kontrolle  entziehen.  Die  Natur  ihrer  Einrichtungen
ermöglicht  nicht  bloß  mit  den  Mitteln  des  Gesetzes,  sondern  auch  durch  den  Druck
der  öffentlichen  Meinung  auf  ihr  Gebaren  Einfluß  zu  üben.  Die  Mitwirkung  einer
sachkundigen  und  integren  Presse  kann  hier  nicht  hoch  genug  angeschlagen  werden.
Auf  der  anderen  Seite  kann  die  Macht  der  Kapitalsvereinigung,  welche  große
Aktiengesellschaften  darstellen,  die  weite  Verzweigung  der  mit  ihnen  verknüpften
materiellen  Interessen,  einen  wichtigen  Faktor  nicht  nur  der  wirtschaftlichen  Entwickelung, ­
  sondern  auch  in  der  Behandlung  öffentlicher  Angelegenheiten  bilden.  Scharf
tritt  das  zutage,  wenn  in  Ländern  geringer  wirtschaftlicher  Entwickelung  wenige
große  Gesellschaften  bestehen.  Aber  auch  in  anderen  Ländern  kann  der  Einfluß
so  mächtiger  Kapitalsvereine  den  Wert  einer  über  den  materiellen  Interessen  stehenden
unabhängigen  Staatsgewalt  erweisen.
Das  zeigt  das  Beispiel  Frankreichs  mit  seinen  sechs  großen  Eisenbahngesellschaften, ­
  das  zeigen  die  neueren  Erfahrungen  mit  den  Trusts  usw.  in  den  Vereinigten
Staaten,  die  Erfahrungen  in  Deutschland  mit  den  Kartellen  und  den  Riesenunternehmungen ­
  der  Kohlen-  und  Eisenindustrie.

4.  Die  Genossenschaften.
Von  Hans  Crüger.
C  r  ü  g  e  r,  Handel  und  Genossenschaftswesen.  sNach  einem  Vortrage.j  Berlin,  Leonhard ­
  Simion,  1902.  S-  1—6  und  S.  12—13.
Das  Genossenschaftswesen  gehört  heute  zu  den  volkswirtschaftlichen  Gebieten,
die  im  hohen  Maße  die  öffentliche  Aufmerksamkeit  auf  sich  ziehen,  es  ist  „aktuell".
Noch  vor  IVz  Jahrzehnten  war  es  schwer,  die  Tagespresse  für  das  Genossenschaftswesen ­
  zu  interessieren,  —  heute  wird  die  Entwickelung  des  Genossenschaftswesens  in
seinen  verschiedenen  Zweigen  mit  der  größten  Aufmerksamkeit  verfolgt.
Das  Genossenschaftsgesetz  definiert  die  Genossenschaft  wie  folgt:  eine  Gesellschaft ­
  von  nicht  geschlossener  Mitgliederzahl  zur  Förderung  von  Erwerb  und  Wirtschaft ­
  der  Mitglieder  mittelst  gemeinschaftlichen  Geschäftsbetriebes.
Es  ist  kaum  eine  volkswirtschaftliche  Organisation,  die  im  Laufe  der  Jahrzehnte ­
  so  verschiedenartig  beurteilt  ist  wie  die  genossenschaftliche.  Schulze-Delitzsch
hat  das  Genossenschaftswesen  nicht  erfunden,  er  hat  nur  der  Betätigung  des  genossenschaftlichen ­
  Gedankens  neue  Wege  gewiesen,  er  hat  die  Form  gefunden,  in
der  der  urdeutsche  genossenschaftliche  Gedanke  für  modern-wirtschaftliche  Verhältnisse
und  Bedürfnisse  Verwertung  finden  konnte;  aber  freilich,  darin  liegt  ein  solch  großes
Verdienst,  daß  mit  Recht  behauptet  ist:  Schulze-Delitzsch  hat  sich  in  den  Genossenschaften ­
  selbst  unvergängliche  Denkmäler  errichtet.  Es  gibt  wenige  Volkswirte,  die
in  gleichem  Maße  wie  Schulze-Delitzsch  auf  die  wirtschaftliche  Entwickelung  bestimmend ­
  eingewirkt  haben;  er  hat  eine  neue  wirtschaftliche  Betriebsform  geschaffen,
und  die  Genossenschaften  sind  ein  wichtiger  Faktor  des  heutigen  wirtschaftlichen
Lebens  geworden.
Die  Genossenschaften,  zu  deren  Förderung  die  deutschen  Staaten  heute  Millionen
und  Millionen  zur  Verfügung  stellen,  wurden  in  den  fünfziger  Jahren  mit  Mißtrauen ­
  von  den  Behörden  beobachtet.  Es  klingt  wie  eine  Legende,  daß  Männer,  die
Genossenschaften  gegründet  hatten,  ohne  dazu  die  polizeiliche  Erlaubnis  einzuholen,
            
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