Full text: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

186 Zweiter Teil. Handel. VII. Der Betrieb des Handels 
tragen hat, eine Bestimmung, die nach dem gegenwärtigen Stande der Buchführung 
als ganz veraltet erscheint und auch in Frankreich nicht mehr buchstäblich beobachtet 
wird. Denn wenn auch heute noch die vollständige Geschäftserzählung zu den wesent 
lichen Erfordernissen einer geordneten Buchführung gehört, so ist es doch durchaus 
nicht nötig, daß sie in einem und demselben Buche erfolgt. 
Zu diesem Erfordernis ist aber im Laufe der Entwickelung der Buchführung 
noch ein anderes gekommen, das ebenso wichtig ist wie das erstere, nämlich die 
systematische Darstellung der Geschäfte zu dem Zwecke, auch ohne Aufnahme 
des Inventars ein Bild von der Geschäftsbewegung zu erhalten. Schon der Umstand, 
daß bei größerer Ausdehnung eines Unternehmens die Zahl der einzelnen Geschäfte 
sich derart vermehrt, daß deren unterschiedslose Aufzählung in dem gleichen Buche 
höchst unpraktisch und für die Kenntnisnahme fast zwecklos wird, mußte zu einer 
Teilung des Journals führen. Andererseits mußte auch der Drang, wenigstens die 
tägliche Geldbewegung, die baren Einnahmen und Ausgaben, zu kontrollieren, zu 
dem ersten Ansatz einer systematischen Buchhaltung, zur Einrichtung des Kassen 
buchs oder Kassenjournals führen. Anfänglich hat man wohl die Posten in 
beide Bücher geschrieben; später hat man, um das Journal zu entlasten, die Kassen 
posten überhaupt aus diesem weggelassen. Die Führung des Kassenbuchs ist entweder 
in der Form möglich, daß man dazu, wie im Memorial, nur eine Seite benutzt und 
die Ausgaben von den Einnahmen direkt abzieht, oder in der Form einer doppel 
seitigen Rechnung, eines Kontos, dessen linke Seite, mit Soll, Debet oder 
Einnahmen überschrieben, die Einnahmen, dessen rechte Seite, mit Haben, 
Credit oder Ausgaben überschrieben, die Ausgaben aufnimmt. Letztere Form 
ist jetzt die allgemein übliche. 
Eine weitere Entlastung des Memorials trat dadurch ein, daß Warengeschäfts 
häuser die Posten, die sich auf Einkauf und Verkauf von Waren beziehen, aus dem 
Memorial wegließen und dafür besondere Einkaufs- oder Eingangsfak 
turen- und Verkaufs- oder Ausgangsfakturenbücher einrichteten, 
so daß sich heute der Inhalt des alten Journals oder Memorials auf mehrere Bücher 
verteilt, die — weil sie die Grundlage für alle weiteren Buchungen enthalten — 
gewöhnlich als die Grundbücher der Buchführung bezeichnet werden. 
Das Bedürfnis, ebenso wie für die Kassenbewegung auch für die geschäftlichen 
Beziehungen zu dritten Personen eine gesonderte Rechnung zu führen, um über den 
Stand der persönlichen Verbindungen sich fortwährend Aufschluß geben zu können, 
führte zur Einrichtung des Hauptbuches (der einfachen) oder richtiger Konto 
korrentbuches (der doppelten Buchführung). In diesem Buche erhält jeder 
Geschäftsfreund (Korrespondent), mit dem man in dauernder geschäftlicher Beziehung 
steht, ein Konto, dessen linke Seite die Schulden, dessen rechte die Forderungen, das 
Guthaben des Freundes, aufnimmt. Der Kopf der Rechnung wird mit dessen 
Namen und Wohnort, sowie auf der linken Seite mit Soll oder Debet (Mehrzahl 
Sollen oder D e b e n t), auf der rechten mit Haben oder Credit (Mehrzahl 
Credunt) überschrieben. Man debitiert oder belastet ein solches Konto 
für alle Schulden des Geschäftsfreundes, man kreditiert oder erkennt es 
für alle seine Zahlungen oder anderen Guthaben. Auf solche Weise ist man imstande, 
durch Abschluß der Rechnungen und Ermittelung des Saldo die Forderungen und 
Schulden des Geschäfts für das Inventar auf leichte Weise zu ermitteln, außerdem 
auch jederzeit sich über den Stand dieser Verhältnisse klar zu werden. 
Geht man noch einen Schritt weiter, so kommt man allmählich auch dazu, für 
den Ein- und Ausgang sachlicher Gegenstände eine ähnliche Rechnung zu führen, wie 
sie im vorgenannten Buche über Forderungen und Schulden eingerichtet ist. Man 
führt dann in verschiedenen Nebenbüchern (Scantri) Rechnung über die ein-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.